Ausbildungsplatzzuschuss (Hartz IV)
Der Kreis Offenbach unterstützt ein Vollzeit-Ausbildungsverhältnis eines jugendlichen unter 25 Jahre alten Langzeitarbeitslosen nach SGB II im ersten Lehrjahr mit 300 Euro monatlich. Für das zweite Ausbildungsjahr werden 250 Euro und das dritte Ausbildungsjahr 200 Euro gezahlt.
Mit dem Zuschuss für Arbeitgeber sollen Jugendliche gefördert werden, die im Vorjahr keinen Ausbildungsplatz bekommen haben oder andere Vermittlungshemmnisse aufweisen.
Gefördert werden können Ausbildungsplätze im Bereich der Privat-Wirtschaft, aber auch bei kommunalen Eigenbetrieben, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder in Einrichtungen, die Mitglied eines Trägers der Freien Wohlfahrtspflege sind. Die Förderung beginnt nach der Probezeit. Besteht das Ausbildungsverhältnis danach weiter, wird die volle Fördersumme ab Beginn des Ausbildungsverhältnisses gewährt. Endet das Ausbildungsverhältnis während der Probezeit, wird kein Zuschuss gewährt. Gestellt werden müssen die Anträge bei der Kommserve, die im Auftrag des Kreises für die Betreuung langzeitarbeitsloser Jugendlicher zuständig ist.
63128 Dietzenbach