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Bauleitplanung

Was versteht man unter Bauleitplanung?

Das Baugesetzbuch (BauGB), die rechtliche Grundlage der Bauleitplanung, definiert in
§ 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung:
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzbuches vorzubereiten und zu leiten.
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
Die Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Die Bauleitpläne sind an die Ziele der Raumordnung anzupassen.
Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.

Die vorbereitende Bauleitplanung, das heißt die Aufstellung des Flächennutzungsplans (FNP), ist für den Bereich der Gemeinde Mainhausen Aufgabe des Planungsverbandes Frankfurt. Der FNP, der auch im Internet unter der Adresse des Planungsverbandes (www.pvfrm.de) abrufbar ist, muss die Vorgaben des Regionalplans Südhessen berücksichtigen, der vom Regierungspräsidium Darmstadt aufgestellt und von der Regionalversammlung beschlossen wird. Zukünftig werden beide Planwerke zu einem Regionalen Flächennutzungsplan zusammengefasst.

Aufbauend auf den genannten Plänen, ist es Pflichtaufgabe der Gemeinden, Bebauungspläne aufzustellen, die die näheren Einzelheiten der Bebauung in Abwägung umweltschützender Belange (Umweltverträglichkeitsprüfung, Bodenschutz, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, FFH-Richtlinie) regeln. Die Gemeinden verfügen dazu über die gesetzlich verankerte Planungshoheit.

Wo bekomme ich Informationen zur Bauleitplanung?

Die Aufstellung neuer Bebauungspläne sowie die Stellungnahmen der Gemeinde zu übergeordneten Planungen anderer Planungsträger koordiniert das Umweltamt (Herr Nachtigall). Dort sind auch Entwürfe neuer Bebauungspläne im Rahmen der Offenlegung einzusehen.

Auskünfte über Bebauungsmöglichkeiten in Bereichen rechtskräftiger Bebauungspläne erteilt das Bauamt (Herr Albrecht, Herr Küster). Darüber hinaus können Bebauungspläne auch im Liegenschaftsamt (Herr Schroth) eingesehen werden.

Es ist beabsichtigt, alle Bebauungspläne zukünftig auch ins Internet zu stellen und über die Homepage der Gemeinde abrufbar zu machen. Zur Demonstration sind zunächst die Bebauungspläne
für das Neubaugebiet "Nördlich der Seen 1. Änderung" (pdf-Datei, Größe 807 Kilobytes) (inzwischen ist allerdings bereits die 3. Änderung rechtskräftig) im Ortsteil Mainflingen,
für das Gebiet "Distelgewann - Im Glockenzehnten Steinäcker" (pdf-Datei, Größe 1131 Kilobytes) im Ortsteil Mainflingen und
für den "Badesee Mainflingen" (pdf-Datei, Größe 1120 Kilobytes)
verfügbar.