• E-Mail
  • Drucken
  • Bookmark

Bodenrichtwerte

Stand zum 01.01.2013


Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte und sonstige Wertermittlungen für den Bereich des Kreises Offenbach wird in einer seiner nächsten Sitzungen gemäß § 196 des Baugesetzbuches in Verbindung mit dem § 14 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (in den jeweils gültigen Fassungen) die Bodenrichtwerte (durchschnittliche Lagewerte für Grund und Boden), neu ermitteln.

Für den Bereich der Gemeinde Mainhausen liegen die ermittelten Richtwerte gemäß § 14 (6) der vorgenannten Verordnung nach Erhalt zur Offenlegung aus.

Bevor diese rechtskräftig werden, erfolgt immer eine öffentliche Bekanntmachung. In der Regel werden die Bodenrichtwerte im April/Mai eines jeden Jahres übersandt.

Die aktuellen Werte können zudem von jedermann kostenfrei auf der Internetseite www.boris.hessen.de im Bodenrichtwertinformatiossystem für das Land Hessen eingesehen werden.