Offenlegung der neu ermittelten Bodenrichtwerte
Gemäß § 196 Baugesetzbuch sind die neu ermittelten Bodenrichtwerte für die Dauer eines Monates in der Gemeindeverwaltung Mainhausen öffentlich auszulegen.
Dieses erfolgte im aktuellen Jahr vom 06.06.2011- 08.07.2011.
Die im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Bodenmanagement Heppenheim angesiedelten Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse betreuen die Gutachterausschüsse von fünf Landkreisen u.a. auch den Kreis Offenbach.
Demzufolge auch die Gemarkungen Mainflingen und Zellhausen.
Weitere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen gerne unser Liegenschaftsamt,
Herr Rachor, Tel. 06182 8900-27
Erläuterung des Bodenrichtwertes
Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert des Bodens für eine Mehrzahl von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück).
Die wertbestimmenden Eigenschaften des Bodenrichtwertgrundstücks, insbesondere Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung und Grundstücksgestalt ergeben sich aus der Bauleitplanung und der vorhandenen Siedlungsstruktur. Für die Grundstücke innerhalb der Wohnbauflächen und tlw. gemischten Bauflächen sind gebietstypische Größen und gebietstypische Geschossflächenzahlen angegeben. Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist das Verhältnis von Geschossfläche zu Grundstücksfläche.
Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwertgrundstück in den wertbestimmenden Eigenschaften bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Die Darstellung der Bauflächen erfolgt in der Regel auf der Grundlage des aktuellen Flächennutzungsplanes des Planungsverbandes Ballungsraum Frankfurt / Rhein- Main sowie von Bebauungsplänen der Städte und Gemeinden. Flächen mit einer Bauerwartung (sog. Bauerwartungsland) sowie bebaute Grundstücke im Außenbereich bleiben außer Acht, da für sie der Bodenrichtwert nicht anwendbar ist. Für Grundstücke in Umlegungsverfahren (sog. Rohbauland) ist der Einwurfs- und Zuteilungswert bei den Städten und Gemeinden zu erfragen. Für Bodenrichtwertzonen, die nicht in den Listen aufgeführt sind (z. B. Gemeinbedarfsflächen), wurde kein Bodenrichtwert ermittelt. Der Begriff Gartenland umfasst wohnungsferne Eigentümergärten.
Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf erschließungsbeitragsfreies und altlastenfreies Bauland, sofern nichts anderes angegeben ist.
Für bebaute Grundstücke sind die Bodenrichtwerte mit dem Wert angegeben, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.
Für die Ermittlung der Bodenrichtwerte wurden die Kaufverträge von unbebauten Grundstücken und von Grundstücken mit Abrissobjekten der letzten Jahre herangezogen.
Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung und den Baugenehmigungsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen, noch aus den sie beschreibenden Angaben abgeleitet werden.
Anmerkung:
Die Bodenrichtwertkarten sind so aufbereitet, dass über Textsuche innerhalb des Pdf-Dokuments direkt zu einzelnen Straßennamen navigiert werden kann. Dies erleichtert die Bodenrichtwertsuche für Anwender ohne Ortskenntnisse erheblich.
Innerhalb des Bodenrichtwertinformationssystems (www.boris.hessen.de) ist eine Suche für komplett Hessen über Adresse oder Flur und Flurstücksnummer möglich, deren Ergebnisse bereits seit April 2011 kostenfrei einzusehen sind.
Sollten Sie noch Fragen zur Darstellung der Bodenrichtwerte im Internet haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Neue Bodenrichtwerte liegen offiziell vor
Grundstückspreise in Zellhausen und Mainflingen stagnieren.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte hat für den Bereich des Kreises Offenbach die Bodenrichtwerte zum 01. Januar 2011 neu ermittelt.
Die für Mainhausen ermittelten Bodenrichtwerte liegen bis zum 08. Juli 2011 für Jedermann zur Einsicht aus. Von dieser Möglichkeit der Einsicht kann man zu den gewohnten Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung in der Rheinstraße 3 Gebrauch machen. Wir hoffen diesbezüglich auf ein großes Interesse, auch wenn die Bodenrichtwerte zum größten Teil unverändert sind.
So weisen die neuen Richtwerte für Gewerbeflächen diesmal keine Regulierung und Wertminderung der Grundstückspreise in beiden Ortsteilen auf. Bei den landwirtschaftlichen Flächen ergaben sich ebenfalls keine neuen Werte. Lediglich beim Wohnbauflächengebiet im Ortsteil Zellhausen gab es eine Erhöhung des Bodenrichtwertes.
„Eine Regulierung nach oben, " stellt Bürgermeisterin Ruth Disser erfreut fest. „So liegen die Richtwerte bei Wohngebieten jetzt bei 270€/qm statt bei 260 €/qm, wie noch zum 01.01.2010.“ Weiterhin ist wieder ein Bodenrichtwert für das Wochenendgebiet „Am Schwalbennest“ erhältlich. Nachdem dieser seit geraumer Zeit nicht mehr aufgeführt wurde, erteilte Frau Disser über das Liegenschaftsamt die Beauftragung einer Wertermittlung durch den Gutachterausschuss. Dieses Ergebnis sei ebenfalls zufriedenstellend.
Hier können Sie die Bodenrichtwerte als Listeund in Kartenform für Mainflingenund Zellhausen als Pdf- Datei herunter laden. (ab dem 08.07.2011, nach Inkrafttreten durch Offenlegung)
Herkunft der Bodenrichtwertdaten
Amt für Bodenmanagement Heppenheim,
- Fachbereich Immobilienwertermittlung -
Tiergartenstraße 7B, 64646 Heppenheim
Telefon (06252) 127-213, Telefax: (06252) 127-217
www.gutachterausschuss.hessen.de oder www.boris.hessen.de