Anmeldung und Durchführung der Eheschließung
Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem geplanten Termin beim Wohnsitzstandesamt (Haupt- oder Nebenwohnung) eines Verlobten vorgenommen werden.
Von den Verlobten sind folgende Unterlagen vorzulegen:
(Die zu besorgenden deutschen Personenstandsurkunden sollten nach Möglichkeit bei den jeweiligen Standesämtern neu besorgt werden und das Ausstellungsdatum nicht länger als 6 Monate zurückliegen - wichtig für den Nachweis des aktuellen Personenstandes - betrifft auch die Namensführung!)
Beide Verlobte sind deutsche Staatsangehörige und ledig:
Personalausweis oder Reisepass
Aufenthaltsbescheinigung "zur Vorlage beim Standesamt" der Meldebehörde (nur, wenn einer der Verlobten nicht in Mainhausen seinen Hauptwohnsitz hat)
beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch der Eltern - (wenn die Eltern nach dem 01.01.1958 in den alten oder nach dem 03.10.1990 in den neuen Bundesländern geheiratet haben, ansonsten
eine Abstammungsurkunde vom Geburtsstandesamt
Bitte beachten Sie, dass die Vorlage des Stammbuches nicht ausreicht - das Familienbuch ist ein beim Standesamt geführtes Karteiblatt!
zusätzlich bei Adoption eines Verlobten:
Abstammungsurkunde vom Geburtsstandesamt
zusätzlich bei gemeinsamen vorehelichen Kindern:
Abstammungsurkunde jeden Kindes mit Angabe des Vaters (vorausgegangene Vaterschaftsanerkennung)
zusätzlich, wenn einer der Verlobten das 16. Lebensjahr vollendet hat, aber noch nicht volljährig ist:
Beschluss des zuständigen Familiengerichts über die Befreiung von der Erfordernis der Ehemündigkeit
zusätzlich, wenn ein Partner einen akademischen Grad führt und die Eintragung in das Personenstandsbuch gewünscht wird:
Diplom- oder Promotionsurkunde (im Original)
zusätzlich, wenn ein Partner Heimatvertriebener oder Spätaussiedler ist:
Registrierschein
Bescheinigung über eine erfolgte Namenserklärung
evtl. Einbürgerungsurkunde
zusätzlich, wenn die Eheschließung vor einem anderen Standesamt stattfinden soll (Ermächtigung):
Aufenthaltsbescheinigungen zur Vorlage beim Standesamt vom zuständigen Bürgerbüro des Wohnortes
Ein Verlobter ist deutscher Staatsangehöriger und verwitwet oder geschieden oder hatte bereits eine Lebenspartnerschaft begründet:
Personalausweis oder Reisepass
Abstammungsurkunde
evtl. Aufenthaltsbescheinigung (siehe oben)
beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk bei Heirat nach dem 01.01.1958 in den alten oder bei Heirat nach dem 03.10.1990 in den neuen Bundesländern, ansonsten
eine Heiratsurkunde der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk
evtl. einen Auflösungsnachweis der eingetragenen Lebenspartnerschaft
zusätzlich bei minderjährigen Kindern aus früheren Ehen:
Nachweis über den Besitz des alleinigen Sorgerechts evtl. durch Gerichtsbeschluss oder Scheidungsurteil
zusätzlich bei Scheidung im Ausland:
Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk und Entscheidungsgründen bei Scheidungen außerhalb der EU
Bescheinigung über die Entscheidung eines EU-Gerichtes (außer Dänemark)
Mindestens ein Verlobter besitzt die ausländische Staatsangehörigkeit:
Reisepass oder Staatsangehörigkeitsnachweis
Internationale Geburtsurkunde oder ausländische Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung
Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde bei Wohnsitz in Deutschland oder Meldebescheinigung des Heimatwohnsitzes im Ausland
Ehefähigkeitszeugnis, ausgestellt durch die zuständige Heimatbehörde - kennt die Heimatbehörde dieses Dokument nicht, dann
Familienstands- oder Ledigkeitsbescheinigung, ausgestellt durch die zuständige Heimatbehörde - da bei Vorlage dieses Dokumentes die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim Oberlandesgericht in Frankfurt am Main beantragt werden muss und bei dieser Behörde Gebühren fällig sind, wird hierzu noch
ein Einkommensnachweis des Antragstellers benötigt
Es ist zu prüfen, ob im Einzelfall noch weitere Unterlagen nach dem Heimatrecht des/der Verlobten beizubringen sind, wie zum Beispiel:
Erklärung über das Verwandtschaftsverhältnis
Einwilligungserklärung Dritter
Nachweis über Befreiung evtl. Eheverbote
Auseinandersetzungszeugnis nach Heimatrecht
Traubereitschaftserklärung
Nachweis über die Vornahme von Ehrerbietigkeitsakten
Heimataufgebot
Gesundheitszeugnis
Ehevertrag
Zu fremdsprachigen Unterlagen (Originale) müssen auch amtliche Übersetzungen vorgelegt werden (die Übersetzungen müssen von einem Dolmetscher angefertigt sein, der bei einem deutschen Gericht vereidigt wurde). Eine Liste der gerichtlich zugelassenen Dolmetscher können Sie bei Bedarf von uns erhalten.
Ist der/die ausländische Verlobte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig (davon muss sich vorher der Standesbeamte in einem persönlichen Gespräch überzeugen), so ist die Hinzuziehung eines Dolmetschers bei der Anmeldung der Eheschließung sowie bei der Eheschließung selbst notwendig. Dies kann ein vereidigter Dolmetscher (mit Nachweis) sein oder eine andere Person, die beim Standesamt eine eidesstattliche Versicherung abgibt, dass gewissenhaft in die jeweilige Sprache übertragen wird. Hierzu ist die Vorlage des Ausweises erforderlich.
Des weiteren ist mit dem zuständigen Standesamt abzuklären, ob die einzureichenden ausländischen Personenstandsurkunden der Legalisation durch die Deutsche Botschaft im Heimatland oder der Anbringung einer Apostille bedürfen. Bei sogenannten "Problemstaaten" (Auskunft erteilt das Standesamt) ist eine Überprüfung der Urkunden durch Vertrauensanwälte über die jeweilige Deutsche Botschaft des Landes erforderlich.
Auf jeden Fall empfiehlt sich vor Besorgen der erforderlichen Unterlagen die Rücksprache mit dem zuständigen Standesbeamten um zu erfahren, welche Urkunden individuell gefordert sind.
Diese Information kann keine vollständige Aufzählung der benötigten Unterlagen darstellen! Es ist möglich, dass zusätzliche Unterlagen oder Urkunden noch nachzufordern sind!
Einen Eheschließungstermin erhalten Sie in Absprache mit dem Standesbeamten, der Ihnen jedoch erst nach Vorlage aller benötigten Unterlagen und ggf. nach Einhaltung aller erforderlichen Verwaltungsvorschriften (z. B. Anerkennung der ausländischen Scheidung für den deutschen Rechtsbereich oder Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch das Oberlandesgericht) diesen bestätigen kann!
Allgemeine Informationen zur Trauung
Die Eheschließungen finden im Trauzimmer des „ Alten Rathauses", Rathausstraße 1 im OT Zellhausen (gegenüber Sparkasse), statt. Eine Trauung dauert ca. 20 Minuten.
Unsere Gemeinde verfügt über drei Standesbeamtinnen, so dass die Trauungstermine flexibel sind.
Die Vornahme der Eheschließung kostet im Regelfall 40 Euro. Für Besonderheiten, wie zum Beispiel Eheschließungen außerhalb der Dienstzeit oder außerhalb der Diensträume, fallen zusätzliche Gebühren an.
Während der Trauung können die Ringe gewechselt werden. Diesen Wunsch können Sie schon bei der Anmeldung zur Eheschließung angeben.
Trauzeugen sind nicht mehr zwingend vorgeschrieben, Sie können jedoch gerne bis zu 2 volljährige Trauzeugen mitbringen. Einen Vordruck für die Personalien der Trauzeugen erhalten Sie bei der Anmeldung zur Eheschließung. Diesen Vordruck können Sie ausgefüllt beim Standesamt vor der Eheschließung abgeben. Die Trauzeugen müssen am Tag der Eheschließung dem Standesbeamten ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Falls Ihre Trauung an einem Samstag vorgenommen werden soll, ist die Angabe der Trauzeugen spätestens bis zu 3 Tagen vor dem Eheschließungstermin notwendig!
Parkmöglichkeiten für das Brautpaar bestehen am Hans-Thiel-Platz an der Babenhäuser Straße oder direkt vor dem „Alten Rathaus“.
Ihr Ansprechpartner

63533 Mainhausen
- Standesamt
- Einbürgerung
- Vertretung Gewerbeamt und Einwohnermeldeamt
- Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen, Anliegen und Reklamationen aller Art