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Familienförderung

Elterngeld

Der Deutsche Bundestag hat am 29. September 2006 den Gesetzentwurf zum Elterngeld verabschiedet. Jetzt muss noch der Bundesrat dem Gesetzentwurf zustimmen. Dann steht der Einführung des Elterngelds zum 1. Januar 2007 nichts mehr im Weg.
Das Elterngeld erreicht alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und auf Einkommen verzichten. Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein nehmen, zwei weitere Monate sind als Option für den anderen Partner reserviert. Das heißt: Zwölf Monate Elterngeld gibt es immer, wenn sich Eltern Zeit für die Betreuung ihres Kindes nehmen. Ersetzt werden 67 Prozent des wegfallenden bereinigten Nettoeinkommens, maximal 1800 Euro im Monat. Das Mindestelterngeld, das Eltern erhalten, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren, beträgt 300 Euro.
Weitere Informationen können Sie sich hier herunterladen:
Gesetz zum Elterngeld, pdf-Datei, Größe 341 Kilobytes

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Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Frankfurt
Eckenheimer Landstraße 303
60320 Frankfurt
Telefon: 069 1567-1
Fax: 069 1567-234


Kindergeld

Auf den Internetseiten der Familienkasse wird versucht, für Sie die wichtigsten Hinweise zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) zusammenzustellen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass hier nicht jeder Einzelfall berücksichtigt werden kann. Falls Sie nicht die gewünschten Informationen finden, wenden Sie sich bitte direkt an das Team der Familienkasse.
Weitere Informationen können Sie sich hier herunterladen:
Merkblatt Kindergeld, pdf-Datei, Größe 476 Kilobytes

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Agentur für Arbeit Hanau / Familienkasse Hanau
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