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Fundbüro

Sie haben etwas verloren? Eine Nachfrage lohnt sich!

Das Fundbüro benötigt für die korrekte Zuordnung und Herausgabe eine möglichst genaue Beschreibung der verlorenen Sache und der Umstände des Verlustes (Zeitpunkt, Örtlichkeit). 

Allerdings sollten Sie wissen, dass Fundgegenstände in der Regel über die Polizeireviere oder über Privatpersonen dem Fundbüro erst ca. 10 – 14 Tage nach dem Fund zugehen.

Bei Schlüsselverlust ist eine Vorsprache beim Fundbüro zu den angegebenen Öffnungszeiten erforderlich. Eine Registrierung der abgegebenen Schlüssel erfolgt nicht.

Sollte der Eigentümer einer Fundsache bekannt sein, wird der Betroffene schriftlich benachrichtigt.

Fundgegenstände von nicht ortsansässigen Bürgern werden der Verwaltungsbehörde des betreffenden Wohnortes übersandt. Fundsachen von Ausländern ohne Wohnsitz in Deutschland werden der entsprechenden Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) zugeschickt.

Gebühren / Kosten

Für die Aufbewahrung von Fundsachen ist entsprechend der Verwaltungskostenordnung des Innenministeriums eine Gebühr von 3 % des Wertes der Fundsache, mindestens jedoch € 6,-- zu erheben.

Sie haben etwas gefunden?

Damit der Bürger schnellstmöglich wieder zu seinem Eigentum kommt, möchten wir Sie bitten, Fundgegenstände entweder bei uns im Fundbüro zu den angegebenen Öffnungszeiten oder bei der Polizeistation Seligenstadt, Giselastraße 1, 63500 Seligenstadt, Telefon 89300 „rund um die Uhr“ abzugeben.

Sollten Sie bei uns nicht „fündig“ werden, weisen wir Sie auf weitere umliegende Fundbüros sowie die Busfahrlinien hin:

  • Stadt Seligenstadt, Telefon 06182-87-0
  • Gemeinde Karlstein Telefon 06188-7840
  • Stadt Babenhausen Telefon 06073-60254
  • Busfahrlinien: First Group Depot Mainhausen Telefon 06182-78356421

Aufbewahrungsfrist

Die Aufbewahrungsfrist beträgt ein halbes Jahr. Danach kann die Fundsache verwertet werden (Verkauf, Versteigerung, Herausgabe an den Finder).

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Frau Silvia Triefenbach
Frau  Silvia Triefenbach
Einwohnermeldeamt
Gebäude: Rathaus Zellhausen
Raum: 9
Rheinstraße 3
63533 Mainhausen
Telefon: 06182 8900-66
Fax: 06182 8900-40
Aufgabenbereiche:
  • Gewerbemeldungen (An-, Um- und Abmeldungen)
  • Gewerbeauskünfte
  • Fundbüro
  • Ausstellung Fischereischeine
  • Ausgabe/Verkauf von Müllsäcken
  • Briefwahl
  • Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen, Anliegen und Reklamationen aller Art