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Giftmülldeponie Mainhausen

Die Chronik des Abwehr-Kampfes

Luftaufnahme Bongsche Tongrube1966
Nach fast 40jähriger Ausbeutung wird der Tonabbau auf dem Geländer der Giftmülldeponie eingestellt.

1972
Die Industriemüll GmbG, Rechtsvorgängerin der Hessischen Industriemüll GmbH, beantragt die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens.

1973
Der damalige hessische Umweltminister setzt das Verfahren wegen des Widerstandes vor Ort aus.

1974
Derselbe Minister beauftragt das Hessische Oberbergamt als, für die Fortführung des Verfahrens, zuständige Behörde.

1975
Die Planungsunterlagen werden öffentlich ausgelegt.

1976
Der Gemeindevorstand erhebt Einwendungen.
Es werden Erörterungstermine in Mainhausen, Seligenstadt und Babenhausen angesetzt.

Grube für die geplante Giftmülldeponie1977
Der Planfeststellungsbeschluss ergeht durch das Oberbergamt. Die Einwendungen werden zurückgewiesen. Gleichzeitig wird die sofortige Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses angeordnet. Dagegen erheben die Gemeinde und zwei Bürgerinnen Klage. Gleichzeitig wird die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage beantragt.

1978
Das Verwaltungsgericht Darmstadt lehnt die Eilanträge gegen den Sofortvollzug ab.

1979
Das Oberbergamt beschränkt die Sofortvollzüge auf alle Bau- und Kontrollmaßnahmen vor Beginn der Abfalleinlagerung. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof Kassel lehnt die Eilanträge der Gemeinde und der Klägerinnen aus 1977 ab.

1981
Der Bauplatz wird besetzt, ein Hüttendorf entsteht. Am 5.2.81 wird die Durchsuchung des Hüttendorfes zur Rodung von 4.000 Bäumen genutzt. 300 Polizisten schützen 20 Waldarbeiter vor 200 Demonstranten, meist Frauen und Kinder.
Am 12.6.81 stürmt die Polizei mit 250 Mann das Hüttendorf. Es wird sofort abgerissen. Zu diesem Zeitpunkt sind 7 Menschen im Dorf.

1983
Das Oberbergamt erweitert den Sofortvollzug wieder auf das gesamte Vorhaben. Erneut wird von der Gemeinde um Rechtsschutz nachgesucht.

1984
Das Darmstädter Gericht gibt dem Ersuchen statt und begrenzt die Sofortvollzüge wieder auf den Umfang von 1979. Dagegen wird von Seiten der Betreiber Revision eingelegt, die jedoch weitgehend abgelehnt wird. Lediglich Sozial- und Wirtschaftsgebäude sowie Straßenbau und Straßenentwässerung dürfen nunmehr zusätzlich gebaut werden.

1986
Der Verwaltungsgerichtshof Kassel erklärt die Sofortvollzüge für nichtig (28.08.). Das Verwaltungsgericht Darmstadt hebt den Planfeststellungsbeschluss auf (19.12.). Die Mainhausen Kommission übergibt Umweltminister Fischer ihr Gutachten.
Ergebnis: NEIN zur Giftmülldeponie Mainhausen in der vorliegenden Planung.

1987
Das Land Hessen legt gegen die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses Berufung ein. Nach dem Regierungswechsel in Hessen treibt Umweltminister Weimar die Pläne für die Giftmülldeponie weiter. Am 11.11. wird ein neues Planfeststellungsverfahren eröffnet. Am 10.12. wird der Antrag der Gemeinde auf Folgebeseitigung vom Verwaltungsgerichtshof Kassel abgelehnt. Die Gemeinde legt Berufung ein.

Erörterungstermin auf dem HIM Gelände1989
Das Oberbergamt fordert im März 1989 die Gemeinde auf, die Planfeststellungsunterlagen für die Deponie in ihren Räumen auszulegen. Der Gemeindevorstand verweigert im April die Auslegung der Pläne im Rathaus. Im Mai richtet die HIM eine Schadensersatzforderung in Höhe von 440.000 DM (11.000 DM täglich) an Bürgermeister Gröning. Im Juni soll die Auslegung der Pläne durch Beamte der Kommunalaufsicht zwangsweise durchgeführt werden. Die Auslegung scheitert an den aufgrund einer Personalversammlung geschlossenen Türen der Gemeindeverwaltung.
Am 26. Juni beginnt das Oberbergamt mit der Planauslegung auf dem Deponiegelände. Ab Juli werden von der BIGUZ, in Zusammenarbeit mit der Gemeinde, in den Rathäusern Beratungsstunden für die Bürger zur Formulierung der Einwendungen abgehalten... In einem Beschluss vom Oktober bestätigt das Verwaltungsgericht Darmstadt, dass die Gemeinde nicht verpflichtet war, im Wege der Amtshilfe die Pläne auszulegen. Am 11.09.1989 übergeben die Mitglieder der Gemeindevertretung, des Gemeindevorstandes und der BIGUZ die während der Planoffenlegung eingegangenen Einwendungen im Oberbergamt in Wiesbaden.

1990
Vom 17. April bis 17.Mai 1990 werden die Deponiepläne im HIM Gebäude erneut ausgelegt. Grund dafür sind die während der Planauslegung 1989 vom Verwaltungsgericht Darmstadt festgestellten Verfahrensfehler. Die Gemeinde leitet ein Verfahren wegen Urkundenfälschung der amtlichen Bekanntmachung für die erneute Planauslegung ein. Am 28. April beginnt die BIGUZ, in Zusammenarbeit mit der Gemeinde, wieder mit regelmäßigen Beratungsstunden für die Bürger zur Formulierung von Einwendungen.
Am 26. Juni übergibt Bürgermeister Gröning zusammen mit einer Gruppe Mainhäuser Bürgern und der BIGUZ 22.000 Einwendungen dem Hessischen Oberbergamt in Wiesbaden. Vom 20.08. bis 07.09.1990 wird in einem Zelt auf dem Deponiegelände der Erörterungstermin mit großem Anteil der Bevölkerung abgehalten. Mit Hilfe der Anwälte und namenhafter Wissenschaftler gelingt es der Gemeinde, die Argumentation der HIM in weiten Teilen zu erschüttern. In den Monaten Oktober und November wird vom Oberbergamt das Protokoll des Erörterungstermins ausgewertet und als Konsequenz insgesamt 29 Gutachten und Stellungnahmen von Sachverständigen und Behörden angefordert. Im November werden vom Verwaltungsgerichtshof Kassel die letzten noch bestehenden Sofortvollzugsanordnungen aufgehoben.

Naturschutzgebiet "Ehemalige Tongrube von Mainhausen"1991
Im Februar 1991 beantragt die Gemeinde beim Regierungspräsidium die Rückübertragung des Besitzes von Grundstücken im Bereich der Deponie. Im März findet der mündliche Erörterungstermin beim Regierungspräsidium in Darmstadt in diesem Verfahren statt. Im April entscheidet das Regierungspräsidium Darmstadt: Die Gemeinde Mainhausen wird wieder in den Besitz der entzogenen Grundstücke eingewiesen. Rechtsanwalt Möller fordert die Rückgabe der Schlüssel zum Deponiegelände. Die HIM legt Widerspruch gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums ein.

1992
Im Februar 1992 veröffentlicht die Gemeinde das von ihr bei Professor Doktor Peter Udluft (Geologisches Institut der Universität Würzburg) in Auftrag gegebene hydrogeologische Gutachten über die hydrogeologischen Verhältnisse im Großraum um die geplante Sondermülldeponie. Ergebnis: Die Südflanke der Deponiegrube liegt im Einzugsbereich des Wasserwerkes „Lange Schneise“ und müsste daher eigentlich als Wasserschutzzone ausgewiesen werden.
Im Mai weist das Regierungspräsidium Darmstadt im Verfahren um die Rückübertagung der Besitzrechte an Gemeindegrundstücken den Widerspruch der HIM zurück. ... Im Mai 1992 fordern das Hessische Umweltministerium und das Oberbergamt die HIM auf, ein neues hessenweites Standortwahlverfahren nach den heute geltenden Anforderungen durchzuführen, da die vorliegenden Planunterlagen den gültigen gesetzlichen Anforderungen nicht mehr entsprechen. In diesem Standortvergleich muss auch nachvollziehbar belegt sein, dass die von der TA Sonderabfall nur als Ausnahmefall angesehene Ablagerung unterhalb des Grundwasserspiegels im Vergleich zu anderen Standorten die beste Lösung darstellt. Im Juni beantragt die HIM die Errichtung zusätzlicher Grundwassermessstellen im Bereich der Deponie, um die Grundwasserverhältnisse dort genauer zu ermitteln.

Naturschutzgebiet "Ehemalige Tongrube von Mainhausen"1993
Im August 1993 legt die HIM die Ergebnisse eines selbst in Auftrag gegebenen hydrogeologischen Gutachtens vor. Am 28. September 1993 unterschreiben Bürgermeister Gröning und Erster Beigeordneter Amerschläger eine Vereinbarung mit der Lurgi-Umwelt-Beteiligungsgesellschaft mit dem Ziel, die Deponie durch die Errichtung einer umweltpolitisch sinnvollen Bodenreinigungsanlage zu verhindern. Am gleichen Tag stimmt die Gemeindevertretung der Vereinbarung zu. Mit Verfügung vom 13.10.1993 hebt der Landrat des Kreises Offenbach, Josef Lach (SPD), den Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.10.1993, mit dem der Vereinbarung mit der LUB zugestimmt wird, auf. In der selben Verfügung wird dem Gemeindevorstand bzw. den einzelnen Mitgliedern untersagt, die im Vertrag mit der LUB genannten weiteren Verhandlungen in dieser Angelegenheit mit der LUB oder weiteren in den Vertrag einzubeziehenden Vertragspersonen zu führen. Mit Schreiben vom 06.01.1994 bekräftigt Erster Beigeordneter Walter (CDU) die Verfügung der Kommunalaufsicht vom 13.10.93 bezüglich des Verhandlungsverbotes und droht gleichzeitig die Einberufung einer Sitzung der Gemeindevertretung in dieser Angelegenheit an. Das Projekt Bodenreinigungsanlage scheitert jedoch auch an der Zustimmung der HIM als Grundstückseigentümerin.

1994
Im Januar 1994 legt die HIM eine neue vergleichende Standortuntersuchung der Öffentlichkeit vor. Ergebnis: Es gibt in Hessen keinen eindeutig besseren Standort für eine Sonderabfalldeponie als Mainhausen. Am 29. März 1994 beschließt die Gemeindevertretung die Bildung eines „Verhandlungsgremiums zur Verhinderung der Sonderabfalldeponie“, bestehend aus Mitgliedern der CDU-Franktion, der SPD-Fraktion sowie dem Bürgermeister und dem Ersten Beigeordneten. Im Mai bietet die HIM der Gemeinde ihr Gelände zum Kauf an. In einer Sitzung am 27.05.1994 beschließt die Gemeindevertretung, den Gemeindevorstand zu beauftragen, mit der HIM einen Kaufvertrag abzuschließen. Der Entwurf des Kaufvertrages wird am 31.05.1994 zunächst in einer Sitzung des Verhandlungsgremiums und anschließend in einer Sitzung der Gemeindevertretung beraten. Mit diversen Änderungen wird dem Vertrag zugestimmt. Am 6. Juni 1994 unterschreiben Bürgermeister Gröning und Erster Beigeordneter Amerschläger den notariellen Kaufvertrag mit der HIM. Am 22. Juni 1994 stimmt die Gesellschafterversammlung der HIM dem Kaufvertrag zu.
Ein 22-jähriger Abwehrkampf hat damit ein positives Ende genommen.

1995
Die Gemeinde gibt die Erstellung einer Rekultivierungsplanung in Auftrag. Ziel: Teilverfüllung mit unbelastetem Erdaushub und anschließender Wiederaufforstung. Teilweiser Erhalt der Wasserfläche als Feuchtbiotop.

2002
Am 12. August wird der Vertrag zur Drittellösung unterschrieben. 1/3 der Kosten trägt das Land, 1/3 der Kreis und 1/3 die Gemeinde. Das circa 20 Hektar große Areal wird Naturschutzgebiet (2005), das Gebäude soll Naturzentrum werden.

Die Gesamtausgaben des Abwehr-Kampfes belaufen sich für die Gemeinde Mainhausen auf 12.000.000 DM