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Kinderreisepass

Kinder unter 16 Jahren benötigen für Auslandsreisen einen gültiges deutsches Ausweisdokument.
Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- und einreisen, unabhängig vom Alter verpflichtet sind, ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen.
Für Kinder wird in der Regel ein Kinderreisepass (Passersatz) ausgestellt.

Was wird benötigt zur Beantragung eines Kinderreisepasses:
ePass taugliches bzw. biometrisches Passbild erforderlich ab 1. Lebenstag
Gebühr bei Neubeantragung 13,00 €
Gebühr bei Änderung oder Verlängerung ab dem 10. Geburtstag 6,00 €
Unterschriften beider Erziehungsberechtigter, siehe hierzu gesondertes Formular
alter Kinderausweis oder Kinderreisepass (falls vorhanden)
Geburtsurkunde

Formular hier zum Download!

Ihre Ansprechpartner

Petra Gärtner
 Petra Gärtner
Bürgerservice
Gebäude: Rathaus Zellhausen
Rheinstraße 3
63533 Mainhausen
Telefon: 06182 890025
Fax: 06182 890040

Aufgabenbereiche:
Alle Aufgaben im Bereich Einwohnermeldeamt
- Anmeldung / Abmeldungen
- Beantragung Pässe
- Ausgabe/Verkauf von Müllsäcken
- Lohnsteuerkarten
- Fahrzeugscheine
- Führungszeugnisse und Bescheinigungen
- Fundbüro

Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen, Anliegen und Reklamationen aller Art

Frau Silvia Triefenbach
Frau  Silvia Triefenbach
Einwohnermeldeamt
Gebäude: Rathaus Zellhausen
Raum: 5
Rheinstraße 3
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Fax: 06182/8900-40

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