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Lohnsteuerkarten-Änderung

Allgemeine Informationen:
Für die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte sind grundsätzlich die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres, für das die Lohnsteuerkarte gilt, maßgebend.
Falsche Angaben auf der Lohnsteuerkarte

Bitte prüfen Sie sofort nach Erhalt Ihrer Lohnsteuerkarte folgende Einträge:

  • Geburtsdatum
  • Religionszugehörigkeit
  • Zahl der Kinderfreibeträge
  • Steuerklasse
  • andere Freibeträge

Steuerklassenwechsel für Ehepaare:

Ein Steuerklassenwechsel für nicht dauernd getrennt lebende Ehegatten kann nur einmal pro Jahr, auf Antrag beider Ehegatten, bis spätestens 30.11. des Jahres erfolgen. Aus Gründen der Arbeitslosigkeit oder Aufnahme einer Arbeit, ist ein weiterer Steuerklassenwechsel möglich. Der Lohnsteuerklassenwechsel wird mit dem 01. des Monats, der der Antragstellung folgt, wirksam. Zur Beantragung müssen die Lohnsteuerkarten und Personalausweise beider Ehegatten vorgelegt werden.

Änderungen der persönlichen Verhältnisse im laufenden Jahr durch:

  • Geburt eines Kindes
  • Eheschließung
  • Kircheneintritt bzw. Kirchenaustritt
  • dauerndes Getrenntleben von Ehegatten
  • Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft
  • Zuzug des Ehegatten aus dem Ausland
  • Tod des Ehegatten

Eintragung von Kinderfreibeträgen:

Durch die Gemeinde werden Kinderfreibeträge bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eingetragen. Ist ein unter 18 Jahren altes Kind mit Hauptwohnsitz außerhalb des Meldebereiches gemeldet, muss zur Eintragung des Freibetrages eine steuerliche Lebensbescheinigung des Kindes vorgelegt werden. Diese erhalten Sie auf Antrag von der Hauptwohnsitz-Gemeinde des Kindes.
Für die Eintragung des Freibetrages für Kinder über 18 Jahren ist ausschließlich das Finanzamt zuständig.
Bitte bringen Sie die erforderlichen Nachweise für die Änderung/en (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes) im Original mit.

Fragen beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen der Einwohnermeldeämter der Gemeinde Mainhausen.

Ihre Ansprechpartner

Petra Gärtner
 Petra Gärtner
Bürgerservice
Gebäude: Rathaus Zellhausen
Rheinstraße 3
63533 Mainhausen
Telefon: 06182 890025
Fax: 06182 890040

Aufgabenbereiche:
Alle Aufgaben im Bereich Einwohnermeldeamt
- Anmeldung / Abmeldungen
- Beantragung Pässe
- Ausgabe/Verkauf von Müllsäcken
- Lohnsteuerkarten
- Fahrzeugscheine
- Führungszeugnisse und Bescheinigungen
- Fundbüro

Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen, Anliegen und Reklamationen aller Art

Frau Silvia Triefenbach
Frau  Silvia Triefenbach
Einwohnermeldeamt
Gebäude: Rathaus Zellhausen
Raum: 5
Rheinstraße 3
Telefon: 06182/8900-25
Fax: 06182/8900-40

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