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Reisepass
Reisepässe sind bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres 5 Jahre, anschließend 10 Jahre gültig.
Dieser "normale" Reisepass hat 32 Seiten. Für Vielreisende gibt es die Möglichkeit gegen eine höhere Gebühr einen 48-Seiten-Pass zu beantragen.
Können Sie Ihren Ausweis oder Pass nicht persönlich abholen, lassen Sie sich bei der Abholung durch eine bevollmächtigte Person vertreten. Diese muss sich ausweisen und Ihr altes Ausweisdokument mitbringen.
Fremdpersonen sind Bürger, die nicht in Mainhausen gemeldet bzw. wohnhaft sind.
Gültigkeitsdauer/Gültigkeit:
Die Gültigkeitsdauer von Reisepässen und Personalausweisen beträgt in der Regel 10 Jahre (Beschränkungen der Gültigkeitsdauer sind zulässig). Bei Personen, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer 5 Jahre. Der Personalausweis / Reisepass darf nicht verlängert werden. Das Dokument ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Vorläufige Personalausweise sind längstens 3 Monate gültig, vorläufige Reisepässe in der Regel 1 Jahr. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Verlust:
Der Ausweisinhaber/Passinhaber ist verpflichtet, unverzüglich den Verlust, ggf. das Wiederauffinden des Dokumentes, bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Bei Verlust bringen Sie bitte zur Neubeantragung eines Personalausweises/Reisepasses als Identitätsnachweis Ihr Familienstammbuch oder die Geburts- bzw. Heiratsurkunde oder andere zur Erkennung geeignete Dokumente mit (z.B. Führerschein).
Vorläufiger Reisepass:
Wenn Sie den Reisepass kurzfristig benötigen und absehbar ist, dass der endgültige nicht rechtzeitig vorliegen wird, besteht die Möglichkeit, einen "Express-Pass" zu beantragen, der in der Regel innerhalb von 72 Arbeitsstunden von der Bundesdruckerei GmbH, Berlin, ausgestellt wird.
Das ist in Mainhausen auch für Bürger/innen, die NICHT in Mainhausen gemeldet sind (sogenannte Fremdpersonen), möglich. Sollte auch diese Frist nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, im Ausnahmefall zusätzlich einen vorläufigen Reisepass zu beantragen, der jedoch maximal nur 1 Jahr gültig ist.
Den vorläufigen Reisepass können Sie in den Einwohnermeldeämtern beider Ortsteile beantragen.
Die Passbewerber/innen, bzw. deren gesetzliche Vertreter, können sich für die Antragstellung jedoch nicht durch einen Bevollmächtigten vetreten lassen.
Bitte denken Sie daran, dass einige Staaten eine längere Gültigkeit des Reisepasses verlangen, oder vorläufige Reisepässe gar nicht anerkennen.
Fragen beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen der Einwohnermeldeämter der Gemeinde Mainhausen.
Häufige Fragen zu Personalausweis und Reisepass
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Ihre Ansprechpartner

63533 Mainhausen
Aufgabenbereiche:
Alle Aufgaben im Bereich Einwohnermeldeamt
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- Beantragung Pässe
- Ausgabe/Verkauf von Müllsäcken
- Lohnsteuerkarten
- Fahrzeugscheine
- Führungszeugnisse und Bescheinigungen
- Fundbüro
Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen, Anliegen und Reklamationen aller Art

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