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Wahlen

Eine Wahl ist eine Abstimmung über Kandidaten oder Handlungsoptionen. In der Politik dienen Wahlen der politischen Willensbildung und Entscheidungsfindung.
Das Recht zu Wählen ist eines der wichtigsten, im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgeschriebenes, verfassungsmäßiges Recht der Bürgerinnen und Bürger und damit die einzige Möglichkeit, unmittelbar am politischen Prozess teilzunehmen.

In Portugal macht ein Wandspruch „Wahlen sind die Waffen des Volkes“ die Wichtigkeit des Wahlrechtes deutlich.

Der Artikel 20, 2 des Grundgesetzes sagt hier sehr eindeutig: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird dem Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtssprechung ausgeübt.“

Durch Wahlen werden in Deutschland auf unterschiedlichen Ebenen Körperschaften gebildet oder Personen ermittelt, die ein Wahlamt – beispielsweise Bundestagsabgeordneter oder Bürgermeisterin – ausüben.

Sie, die Bürgerinnen und Bürger nehmen mit ihrer Wahlentscheidung einen wichtigen Einfluss auf das politische Geschehen in unserem Land und damit auf die Entwicklung der Gesellschaft, in der sie leben.

Die nächsten Wahlen sind:

Kommunalwahlen März 2011