Kinderreisepass
Kinder unter 16 Jahren benötigen für Auslandsreisen einen gültiges deutsches Ausweisdokument.
Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- und einreisen, unabhängig vom Alter verpflichtet sind, ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen.
Für Kinder wird in der Regel ein Kinderreisepass (Passersatz) ausgestellt.
Was wird benötigt zur Beantragung eines Kinderreisepasses:
ePass taugliches bzw. biometrisches Passbild erforderlich ab 1. Lebenstag
Gebühr bei Neubeantragung 13,00 €
Gebühr bei Änderung oder Verlängerung ab dem 10. Geburtstag 6,00 €
Unterschriften beider Erziehungsberechtigter, siehe hierzu gesondertes Formular
alter Kinderausweis oder Kinderreisepass (falls vorhanden)
Geburtsurkunde
Formular hier zum Download!