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Neuer Personalausweis ab 1. November 2010

Am 1. November 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen. Das neue Dokument wird gegenüber dem alten Ausweis mit einigen hilfreichen Neuerungen versehen und bietet viele Einsatzmöglichkeiten zum Beispiel im Internet. Außerdem werden weitere Sicherheitsmerkmale ergänzt.

Zukünftig kann das Ausweisen im Internet und auch an Automaten mit dem neuen Personalausweis erfolgen. Die Online-Ausweisfunktion, auch eID-Funktion, ermöglicht zusammen mit einer persönlichen 6-stelligen PIN die Identität in der elektronischen Welt zu belegen. Jeder kann bei der Antragstellung des neuen Ausweises selbst entscheiden, ob er die Online-Ausweisfunktion nutzen will oder nicht. Es besteht keine Pflicht. Bei der Antragstellung kann auch gewählt werden, ob die Fingerabdrücke auf dem Ausweis gespeichert werden sollen oder nicht.

Auf Wunsch kann nach Erhalt des neuen Personalausweises ein so genanntes Signaturzertifikat erworben und auf den Ausweis nachgeladen werden (Voraussetzung: eingeschaltete Online-Ausweisfunktion). Mit der elektronischen Unterschrift können dann Dokumente elektronisch signiert werden.

Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen Ausweises besteht nicht. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ab dem 1. November 2010 ist aber jederzeit möglich.

Die Gebühren für die neuen Ausweise betragen für Personen ab 24 Jahren 28,80 Euro bei einer Gültigkeit von 10 Jahren. Personen unter 24 Jahren bezahlen 22,80 Euro bei einer Gültigkeit von 6 Jahren.

Auf Grund der technischen Vorgaben ist ab dem 1.November2010 die Abholung ihres Ausweises nur noch beim Einwohnermeldeamt im OT-Zellhausen möglich. Für die Beantragung des Personalausweises ist ein biometrisches Foto notwendig, die entsprechende Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten.

Bei Fragen zu dem neuen Personalausweis stehen ihnen gerne die Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes unter Telefon 06182/89000 zur Verfügung.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf dem Internetangebot des Bundesministeriums des Innern: www.personalausweisportal.de

Personalausweis

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen.
Doppelstaater/innen (die u.a. die deutsche Staatsangehörigkeit haben) müssen sich in Deutschland mit einem gültigen deutschen Ausweisdokument ausweisen können. Sie müssen den Ausweis oder Pass persönlich beantragen und das Antragsformular eigenhändig unterschreiben.

Können Sie Ihren Ausweis oder Pass nicht persönlich abholen, lassen Sie sich bei der Abholung durch eine bevollmächtigte Person vertreten. Diese muss mit eine schriftliche Vollmacht vorzeigen, sich ausweisen und ihr altes Ausweisdokument mitbringen.

 

Gebühren:

Personalausweis unter 24 Jahre (6 Jahre gültig)

22,80€

Personalausweis über 24 Jahr (10 Jahre gültig)

28,80€

   

vorläufiger Personalausweis

10,00€

   

Verlust:
Der Ausweisinhaber/Passinhaber ist verpflichtet, unverzüglich den Verlust, ggf. das Wiederauffinden des Dokumentes, bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Bei Verlust bringen Sie bitte zur Beantragung eines Personalausweises/Reisepasses als Identitätsnachweis Ihr Familienstammbuch oder die Geburts- bzw. Heiratsurkunde oder andere zur Erkennung geeignete Dokumente mit.

Vorläufiger Personalausweis:
Wenn Sie den Personalausweis kurzfristig benötigen und absehbar ist, dass der endgültige nicht rechtzeitig vorliegen wird, besteht die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen.
Dieser wird in der Regel sofort in den Einwohnermeldeämtern erstellt.
Hierzu benötigen Sie ebenfalls ein neues biometrisches Passbild.
Fragen beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen der Einwohnermeldeämter der Gemeinde Mainhausen.

Auskünfte über den Status der Beantragung:
Erhalten Sie bei den Mitarbeitern des Einwohnermeldeamtes.