Allgemeines zum Reisepass bzw. „e-Pass"
Jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist berechtigt einen Reisepass zu beantragen. Seit August 2005 enthält der Reisepass biometrische Daten (Gesichtsscan). Seit dem 01. November 2007 werden zusätzlich die Fingerabdrücke hinzugefügt.
Es handelt sich hierbei nach wie vor um den im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichneten "Europapass", der nach einem einheitlichen Muster der EU gefertigt wird. Er versetzt den/die Passinhaber/in in die Lage, unter Berücksichtigung der jeweiligen Einreisebestimmungen, in ein Land seiner Wahl zu reisen. Seit dem 01. November 2007 werden in den elektronischen Pässen (e-Pass) der sogenannten "zweiten Generation" zusätzlich zwei Fingerabdrücke gespeichert. Bitte beantragen Sie den Pass rechtzeitig, da die Ausstellung durch die Bundesdruckerei in Berlin ca. 4 - 6 Wochen beträgt und sich besonders vor den Hauptferienzeiten verlängern kann.
Weitere Informationen und Downloads über den "e-Pass der zweiten Generation" (z.B. die Speicherung des Fingerabdrucks) erhalten Sie auf der Themenwebsite www.ePass.de.
Ein zweiter Reisepass kann in Ausnahmefällen ausgestellt werden. Dafür muss das Vorliegen eines berechtigten Interesses nachgewiesen werden. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie im Zentralen Bürger-Service.
Ein Reisepass kann nicht verlängert werden.
Antragstellung:
Für die Beantragung eines Reisepass benötigen wir:
- Ihren alten Reisepass (auch wenn dieser bereits ungültig ist)
- Sofern noch keiner ausgestellt wurde Ihren Bundespersonalausweis, Kinderausreisepass
- 1 biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
Bildgröße 35 x 45 mm,
Geburts- oder Heiratsurkundeim Original(bei ausländischen Urkundendas Original und die deutsche Übersetzung) - Gebühr 37,50 € (bis 24 Jahre)
- Gebühr 59,00 € (ab 24 Jahre)
Die Fotomustertafel der Bundesdruckerei finden Sie hier.
Ausstellung für minderjährige Kinder:
Die Ausstellung eines Reisepasses (e-Pass) für minderjährige Kinder bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Die Antragsstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses und des Ausweises des anderen Elternteils erfolgt.
Die elterliche Sorge für ein minderjähriges Kind, deren Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, steht den Eltern gemeinsam zu, wenn sie die Sorgerechtserklärung beim Jugendamt abgegeben haben. Die Antragsstellung kann durch einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen der Einverständniserklärung (diesen Vordruck hält das Einwohnermeldeamt für sie bereit) und des Ausweises des anderen Elternteils erfolgt.
Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer gerichtlichen Entscheidung oder einer Bescheinigung des Jugendamtes, dass keine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben wurde.
Gültigkeit:
Die Gültigkeit eines Reisepasses beträgt für Personen unter 24 Jahren 6 Jahre. Für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben 10 Jahre.
Ein zweiter Reisepass wird grundsätzlich nur für die Dauer von 6 Jahren ausgestellt.
Über die aktuellen Wartezeiten für die Herstellung des EU Biometrie-Passes informiert Sie Ihr Zentraler Bürger-Service bei der Antragstellung.
Expressantrag
Sollten Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen, besteht die Möglichkeit einen Expresspass zu beantragen. Der Pass liegt innerhalb von einer Woche zur Abholung bereit. Die Expressausstellung ist gerade auch im Zusammenhang mit der ab dem 26. Oktober 2004 bei Einreise in die USA bestehenden Pflicht zur Vorlage von fälschungssicheren maschinenlesbaren Ausweispapieren eine hilfreiche Möglichkeit, in kurzer Zeit ein geeignetes Reisedokument zu erhalten. Die Gebühr beträgt 91,00 € und ist bei der Beantragung zu entrichten.
Reisepass mit 48-Seiten
Ebenso können Vielreisende einen Reisepass mit 48 Seiten anstelle von
32 Seiten erhalten.
Verlust des Reisepasses:
Der Verlust muss umgehend bei der Passbehörde (Bürgerbüro) gemeldet werden. Haben Sie sämtliche Ausweisdokumente verloren, sprechen Sie bitte zusätzlich mit einer volljährigen Person (die sich mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen kann) und einer Geburts- oder Heiratsurkunde zwecks Identitätsfeststellung vor.
Diebstahl des Reisepasses:
Der Diebstahl muss umgehend bei der zuständigen Polizeidienststelle gemeldet werden. Dort erhalten Sie eine Strafanzeige, die Sie zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen bei der Beantragung des Reisepass vorlegen müssen.
Vorläufiger Reisepass
Der vorläufige Reisepass kann nur in Verbindung mit dem endgültigen Reisepass beantragt werden. Die Voraussetzung ist hierfür, dass Sie den Pass kurzfristig benötigen und die Ausstellung eines endgültigen Reisepasses nicht rechtzeitig möglich ist. Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt und ist ein Jahr gültig. Zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen benötigen wir noch ein Lichtbild.
Wir weisen darauf hin, dass für eine visafreie Einreise in die USA ein endgültiger fälschungssicherer Reisepass notwendig ist. Ein vorläufiger Reisepass ist nicht ausreichend.