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Gebührentabelle Standesamt

Das Standesamt erhebt für seine Dienstleistungen folgende Gebühren:

Gebühren

Für die Prüfung der Ehefähigkeit

 

a) bei der Anmeldung der Eheschließung

40,00€

 

b) bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

40,00€

wenn ausländisches Recht zu beachten ist jeweils

Vornahme der Eheschließung in den Amtsräumen

60,00€

 

40,00€

   
   
   
   
   

Eheschließungen außerhalb der Öffnungszeit

60,00€

Familienstammbuch

20,00-35,00€

für die Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe

80,00€

für die Beurkundung einer Erklärung zur Namensführung

20,00€

für die Erteilung einer Heirats-, Geburts- oder Sterbeurkunde (beglaubigte Abschrift, mehrsprachige Urkunde)

10,00€

für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem Familienbuch

10,00€

   

Für jedes weitere Stück einer Personenstandsurkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird, berechnen wir die Hälfte der Gebühr.

für die Erteilung einer Auskunft aus einem Personenstandsbuch

5,00€

für das Suchen eines Eintrags je nach Aufwand

17,00-55,00€

für die Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung an Eides Statt

30,00€


Gebührenfrei sind Urkunden für Zwecke der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung, für Zwecke der Kriegsopferversorgung, der Wiedergutmachung, der Sozialhilfe, der Gewährung von Kindergeld und Erziehungsgeld und Ausbildungszulagen.

Ihr Ansprechpartner

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Frau Maria Rodinger
Frau  Maria Rodinger
Bürgerservice
Gebäude: Rathaus Zellhausen
Raum: 10
Rheinstraße 3
63533 Mainhausen
Telefon: 06182 8900-28
Fax: 06182 8900-40
Aufgabenbereiche:
  • Standesamt
  • Einbürgerung
  • Vertretung Gewerbeamt und Einwohnermeldeamt
  • Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen, Anliegen und Reklamationen aller Art