Gebührentabelle Standesamt
Das Standesamt erhebt für seine Dienstleistungen folgende Gebühren:
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Gebühren |
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Für die Prüfung der Ehefähigkeit |
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a) bei der Anmeldung der Eheschließung |
40,00€ |
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b) bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses |
40,00€ |
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wenn ausländisches Recht zu beachten ist jeweils Vornahme der Eheschließung in den Amtsräumen |
60,00€
40,00€ |
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Eheschließungen außerhalb der Öffnungszeit |
60,00€ |
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Familienstammbuch |
20,00-35,00€ |
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für die Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe |
80,00€ |
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für die Beurkundung einer Erklärung zur Namensführung |
20,00€ |
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für die Erteilung einer Heirats-, Geburts- oder Sterbeurkunde (beglaubigte Abschrift, mehrsprachige Urkunde) |
10,00€ |
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für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem Familienbuch |
10,00€ |
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Für jedes weitere Stück einer Personenstandsurkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird, berechnen wir die Hälfte der Gebühr.
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für die Erteilung einer Auskunft aus einem Personenstandsbuch |
5,00€ |
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für das Suchen eines Eintrags je nach Aufwand |
17,00-55,00€ |
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für die Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung an Eides Statt |
30,00€ |
Gebührenfrei sind Urkunden für Zwecke der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung, für Zwecke der Kriegsopferversorgung, der Wiedergutmachung, der Sozialhilfe, der Gewährung von Kindergeld und Erziehungsgeld und Ausbildungszulagen.
Ihr Ansprechpartner

63533 Mainhausen
- Standesamt
- Einbürgerung
- Vertretung Gewerbeamt und Einwohnermeldeamt
- Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen, Anliegen und Reklamationen aller Art