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Winterdienst

Straßenräumpflich im Winter unbedingt beachten!

Schneeräumfahrzeug im EinsatzDie Gemeindeverwaltung erinnert an die Räumpflicht, die in der Straßenreinigungssatzung verankert ist. Diese Regelungen, die ausschließlich die Beseitigung von Schnee und Eis beinhaltet, kann unter dem Punkt Satzungen heruntergeladen werden.
In diesem Zusammenhang wird auf die Verpflichtung der jeweiligen Grundstückseigentümer hingewiesen, die Straßen beziehungsweise Gehwege, vor ihren Grundstücken zu räumen. Die Räumpfllicht besteht auch dann, wenn das Grundstück nicht bebaut ist und umfaßt auch die sogenannten Überwege.
Die Rechtssprechung geht übrigens davon aus, dass die zur Räumung verpflichteten Personen die Aufgabe nicht restlos auf einen Dritten, zum Beispiel Mieter oder Schüler aus der Nachbarschaft, übertragen können. In diesem Fall muss nämlich regelmäßig geprüft werden, ob die beauftragte Person dieser Aufgabe überhaupt gewachsen ist und diese auch tatsächlich durchführt.

Übrigens:
In den Winterdiensten, die vom Bauhofleiter Jürgen Brenner, erstellt wurden, sind die Mitarbeiter des Bauhofes wochenweise zum Bereitschaftsdienst eingetragen und müssen im Falle der Glätte auch an Wochenenden, spät abends und natürlich früh morgens ausrücken. In genauen Streuplänen sind die Routen festgehalten, welche von den Kolonnen geräumt werden.
Natürlich kann nicht das gesamte Gebiet von Glätte befreit werden, wir bitten daher um erhöhte Vorsicht in der kalten Jahreszeit.

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Herr Jürgen Brenner
Herr  Jürgen Brenner
Bauhof
Am Mühlbach 1
63533 Mainhausen
Telefon: 06182 786685
Fax: 06182 8900-77
Aufgabenbereiche:
  • Koordination der Arbeiten des Bauhofs
  • Leitung und Überwachung der Bauhofmitarbeiter 
  • Unterhaltung von Grünanlagen
  • Unterhaltung und Neubau der Spielplätze 
  • Straßenbeleuchtung 
  • Baumkontrollen

Vertretung: Frank Laber