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Zuschüsse für Klassenfahrten

Klassenfahrtzuschuss nach SGB II (Hartz IV)

Die erwerbsfähigen Arbeitsuchenden erhalten auf Antrag Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II. Als Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts ist es das Arbeitslosengeld II. Als erwerbsfähig gilt, wer mindestens drei Stunden am Tag arbeiten kann. Diejenigen, die mit dem Bezieher des Arbeitslosengeldes II in einer Bedarfsgemeinschaft (Haushalt) leben, aber selbst nicht erwerbsfähige Arbeitsuchende sind, erhalten Sozialgeld. Sie können auch Leistungen zur Eingliederung in Arbeit in Anspruch nehmen.
Dazu gehört auch die Beantragung eines Zuschusses für eine Klassenfahrt.

Folgende Datei können Sie sich herunterladen:
Zuschuss für Klassenfahrten nach SGB II, pdf-Datei, Größe 16,8 Kilobytes

Ihre Ansprechpartner:

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Kommunales Dienstleistungszentrum für Arbeit (KoDA) Ost
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach
Telefon: 06074 8180-1240 oder
Fax: 06074 8180-8950

Klassenfahrtzuschuss nach SGB XII
§ 31 SGB XII

Einmalige Bedarfe
(1) Leistungen für Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen werden gesondert erbracht
(2) Leistungen nach Absatz 1 werden auch erbracht, wenn die Leistungsberechtigten keine Regelsatzleistungen benötigen, den Bedarf jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können. In diesem Falle kann das Einkommen berücksichtigt werden, das sie innerhalb eines Zeitraums von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erwerben, in dem über die Leistung entschieden worden ist.
(3) Die Leistungen nach Absatz 1 Nr. 1 und 2 können als Pauschalbeträge erbracht werden. Bei der Bemessung der Pauschalbeträge sind geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte zu berücksichtigen.

Folgende Datei können Sie sich herunterladen:
Zuschuss für Klassenfahrten nach SGB XII, pdf-Datei, Größe 16,8 Kilobytes

Ihre Ansprechpartner:

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Fachdienst Jugend und Soziales / Sozialhilfe - Team Ost
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach
Telefon: 06074/8180-2238
Fax: 06074/8180-3918
Telefon Sprechstunde der Außenstelle Seligenstadt: Telefon 06182 9606-29