Zuschüsse für Klassenfahrten
Klassenfahrtzuschuss nach SGB II (Hartz IV)
Die erwerbsfähigen Arbeitsuchenden erhalten auf Antrag Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II. Als Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts ist es das Arbeitslosengeld II. Als erwerbsfähig gilt, wer mindestens drei Stunden am Tag arbeiten kann. Diejenigen, die mit dem Bezieher des Arbeitslosengeldes II in einer Bedarfsgemeinschaft (Haushalt) leben, aber selbst nicht erwerbsfähige Arbeitsuchende sind, erhalten Sozialgeld. Sie können auch Leistungen zur Eingliederung in Arbeit in Anspruch nehmen.
Dazu gehört auch die Beantragung eines Zuschusses für eine Klassenfahrt.
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Zuschuss für Klassenfahrten nach SGB II, pdf-Datei, Größe 16,8 Kilobytes
Ihre Ansprechpartner:
63128 Dietzenbach
Klassenfahrtzuschuss nach SGB XII
§ 31 SGB XII
Einmalige Bedarfe
(1) Leistungen für Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen werden gesondert erbracht
(2) Leistungen nach Absatz 1 werden auch erbracht, wenn die Leistungsberechtigten keine Regelsatzleistungen benötigen, den Bedarf jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können. In diesem Falle kann das Einkommen berücksichtigt werden, das sie innerhalb eines Zeitraums von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erwerben, in dem über die Leistung entschieden worden ist.
(3) Die Leistungen nach Absatz 1 Nr. 1 und 2 können als Pauschalbeträge erbracht werden. Bei der Bemessung der Pauschalbeträge sind geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte zu berücksichtigen.
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Zuschuss für Klassenfahrten nach SGB XII, pdf-Datei, Größe 16,8 Kilobytes
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63128 Dietzenbach