1. Wieviel Kinder/Eltern stehen aktuell auf der Warteliste der Gemeinde Mainhausen für einen Kinderkrippenplatz?
2. Wenn heute eine Familie ihr neugeborenes Kind für einen Krippenplatz anmelden möchten und auf dem letzten Platz der Warteliste steht, wie lange ist die voraussichtliche Wartezeit, bis diese Familie voraussichtlich einen Krippenplatz erhält?
3. Welche Alternativen haben Eltern, die keinen Krippenplatz erhalten und welche Mehrkosten entstehen den betroffenen Eltern bei Inanspruchnahme dieser Alternativen?
4. Was unternimmt die Gemeinde mittel- und langfristig um die derzeitige Situation deutlich zu verbessern?
5. Wenn das ehemalige MAN Roland Baugebiet vollständig bewohnt ist, wie hoch schätzt der Gemeindevorstand den Zuzug von weiteren Kindern ein?
6. Im Rodgau erhalten „Zugezogene“ Eltern vorrangig vor den „Einheimischen“ Eltern einen Krippenplatz. – Wie sieht die Regelung in Mainhausen aus. Sollen „Zugezogene“ z. B. aus dem MAN Neubaugebiet zukünftige Vorteile erhalten?
7. Wie sollen diese zusätzlichen Kinder dann betreut werden und mit welchen Mehrkosten wird gerechnet?
8. Seit dem 01. August 2013 gilt nach §24 SGBVIII das Recht auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. – Wie passt dieser Anspruch zu der Warteliste und welche Risiken könnten für die Gemeinde Mainhausen entstehen?
, Gemeinde Mainhausen
Anfrage des Gemeindevertreters Bernd Handreke vom 06.07.2017
Verkauf Aureliushof
1. Warum sahen Sie darin wohl eher eine Unterstellung als die einfachen Fragen zu einem Sachverhalt? 2. Als Gesellschafterin und Antragstellerin hatten Sie doch mit ähnlichen Fragen zur besseren Beurteilung der Sache rechnen und sich entsprechend vorbereiten müssen? Ihre öffentlich gezeigte Empörung war deshalb die am wenigsten geeignete Reaktion. 3. Übrigens habe ich die zehnte Frage ganz bewußt gestellt und sie war auch tatsächlich ernst gemeint. Ich glaube zwar nicht, daß Sie diese Frage nicht verstanden haben, formuliere sie aber gerne nochmals etwas anders: 10) Nach welchen ihrer Kriterien aus dem Beschlußvorschlag sollen sich die Gemeindevertreter für oder gegen einen Verkauf entscheiden?
, Gemeinde Mainhausen
Anfrage des Gemeindevertreters Bernd Handreke vom 06.07.2017
Diverse Fragen um den Verkauf des Aureliushofes
1. Warum sahen Sie darin wohl eher eine Unterstellung als die einfachen Fragen zu einem Sachverhalt? 2. Als Gesellschafterin und Antragstellerin hatten Sie doch mit ähnlichen Fragen zur besseren Beurteilung der Sache rechnen und sich entsprechend vorbereiten müssen? Ihre öffentlich gezeigte Empörung war deshalb die am wenigsten geeignete Reaktion. 3. Übrigens habe ich die zehnte Frage ganz bewußt gestellt und sie war auch tatsächlich ernst gemeint. Ich glaube zwar nicht, daß Sie diese Frage nicht verstanden haben, formuliere sie aber gerne nochmals etwas anders: 10) Nach welchen ihrer Kriterien aus dem Beschlußvorschlag sollen sich die Gemeindevertreter für oder gegen einen Verkauf entscheiden?