Bürgerinformation zum Umgang mit Privatfeiern
Außerhalb des öffentlichen Raums sind Zusammenkünfte nur in einem engen privaten Kreis oder als Veranstaltungen gestattet, wenn:
- ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, eingehalten wird, sofern kein geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind.