Pressemeldungen

Bürgerinformation zum Umgang mit Privatfeiern

Außerhalb des öffentlichen Raums sind Zusammenkünfte nur in einem engen privaten Kreis oder als Veranstaltungen gestattet, wenn:

  1. ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, eingehalten wird, sofern kein geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind.


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