Kindergeld

Erhöhung 2016
Mitten im Jahr 2015 hat die Regierung beschlossen, dass die Kindergeld Höhe in zwei Stufen angehoben wird. So stieg das Kindergeld rückwirkend um 4 Euro zum 01.01.2015

Eine weitere Kindergeld Erhöhung (2. Stufe) kommt ab dem 01.01.2016 um weitere 2 Euro. So erhöht sich das Kindergeld ab 2016

Die neuen Kindergeldsätze wurden vom zuständigen Amt angepasst und das erhöhte Kindergeld wird direkt ausgezahlt. Kindergeldberechtigte brauchen um die erhöhte Auszahlung nicht zu kümmern.

Kindergeld für ein über 18 Jahre altes Kind kann grundsätzlich längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weitergezahlt werden.

Für ein behindertes Kind kann Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus ohne altersmäßige Grenze gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass die Behinderung schon vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.Tritt die Behinderung ab Januar 2007 nach Vollendung des 25. Lebensjahres ein, kann eine Berücksichtigung als behindertes Kind nicht mehr erfolgen.

Für behinderte Kinder, deren Behinderung vor dem 01. Januar 2007 in der Zeit ab der Vollendung des 25. Lebensjahres und vor Vollendung des 27.Lebensjahres eingetreten ist, gilt eine Übergangsregelung. Demnach ist für diese Kinder die bisherige Altersgrenze von 27 Jahren ausschlaggebend.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.familienkasse-info.de/kindergeld.php

Innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Familienkasse Hessen können sich die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Anliegen grundsätzlich an jeden Standort wenden.

Im Umkreis des Kreises Offenbach wären das die Standorte Darmstadt, Frankfurt und Hanau:

Darmstadt
Groß-Gerauer-Weg 7
64295 Darmstadt

Frankfurt
Fischerfeldstraße 10-12
60311 Frankfurt am Main                                           

Hanau
Am Hauptbahnhof 1
63450 Hanau

Familienkasse Hessen

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Die Service-Rufnummer der Familienkasse Hessen 08004555530 ist Montags-Freitags von 08.00-18.00 Uhr kostenfrei.