Giftmülldeponie Mainhausen

Die Chronik des erfolgreichen Abwehr-Kampfes der Bürgerinnen und Bürger Mainhausens

Im August 1979 hielten die Mainhäuser dem damaligen hessischen Umweltminister Karry (FDP) vor, dass „er den östlichen Untermain zum unbewohnbaren Dreckloch und zur Giftküche des Rhein-Main-Gebietes machen will“. Nach seinem Willen sollten in Mainhausen die Giftmülldeponie, ein Asphaltwerk und ein Kraftwerk entstehen.  Bis zu diesem Zeitpunkt kämpften die Mainhäuser bereits seit sieben Jahren gegen die Planungen einer Giftmülldeponie.  Schon 1972 beantragte die Hessische Industriemüll GmbH (HIM) die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens. Was auf der Landesebene bereits beschlossene Sache war, ließ sich in Mainhausen nicht so leicht durchsetzen.

Durch Enteignung verlor die Gemeinde Mainhausen 1980 das Grundstück, denn die HIM wollte mit den erforderlichen Baumaßnahmen beginnen. Ein harter Kampf um Grund und Boden begann. Das Gelände wurde von Gegnern der Giftmülldeponie besetzt und ein Hüttendorf entstand. Die Mainhäuser rückten eng zusammen. Jeder tat was er konnte, um den Abwehrkampf zu unterstützen. Sie wollten ihre Heimat, unser schönes Mainhausen, nicht einfach durch Giftmüll, Kraft- und Asphaltwerke verunstalten lassen. Ein beispielloser Abwehrkampf begann, denn Mainhausen sollte für alle künftigen Generationen das bleiben, was es war und was es heute noch ist. Eine Gemeinde in der wir alle leben können, wo wir unsere Freizeit verbringen. Gute Luft und gutes Grundwasser auch noch für unsere Kinder und Kindeskinder.

Von 1966 bis 1980 - Erste Planungen, erste Erörterungstermine und Sofortvollzug

1966
Nach fast 40jähriger Ausbeutung wird der Tonabbau auf dem Geländer der Giftmülldeponie eingestellt.

1972
Die Industriemüll GmbG, Rechtsvorgängerin der Hessischen Industriemüll GmbH, beantragt die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens zur Errichtung einer Sonderabfalldeponie in Mainhausen.

1973
Der damalige hessische Umweltminister setzt das Verfahren wegen des Widerstandes vor Ort aus.

1974
Derselbe Minister beauftragt das Hessische Oberbergamt als, für die Fortführung des Verfahrens, zuständige Behörde.

1975
Die Planungsunterlagen werden öffentlich ausgelegt.

1976
Der Gemeindevorstand erhebt Einwendungen.
Es werden Erörterungstermine in Mainhausen, Seligenstadt und Babenhausen angesetzt.

1977
Der Planfeststellungsbeschluss ergeht durch das Oberbergamt. Die Einwendungen werden zurückgewiesen. Gleichzeitig wird die sofortige Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses angeordnet. Dagegen erheben die Gemeinde und zwei Bürgerinnen Klage. Gleichzeitig wird die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage beantragt.

1978
Das Verwaltungsgericht Darmstadt lehnt die Eilanträge gegen den Sofortvollzug ab.

1979
Das Oberbergamt beschränkt die Sofortvollzüge auf alle Bau- und Kontrollmaßnahmen vor Beginn der Abfalleinlagerung. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof Kassel lehnt die Eilanträge der Gemeinde und der Klägerinnen aus 1977 ab.