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Betreuungsangebote

Seit sich im Jahr 2004 alle gemeindlichen Kindergärten in Kindertageseinrichtungen mit Mittagsversorgung (Kitas) und Öffnungszeiten von 07:00 – 17:00 Uhr verändert haben, ist im Bereich Bildung und Betreuung von Kindern in Mainhausen viel passiert.

Neben insgesamt 78 Krippenplätzen, die in der Zeit von 2012 bis 2021 entstanden sind, wurde auch endlich das Anmeldeverfahren digitalisiert.

Seit April 2021 besteht die Möglichkeit die Kinder über das Portal webKITA.Mainhausen in den

Gemeindlichen Einrichtungen
Farbenland, Haus der kleinen Keckse, Panama, Krippe Panama und Pusteblume

Kirchlichen Einrichtungen
St. Wendelinus und St. Kilian

Freien Einrichtungen
Villa Kunterbunt

anzumelden.

www.webkita.de/mainhausen

Mit dem am 01. August 2013 in Kraft getretenen Gesetz, das nach §24 SGB VIII das Recht auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr vorsieht, sind Kommunen verpflichtet, 30 % an Plätzen für diese Altersgruppe zu schaffen.

In der Gemeinde Mainhausen stehen in den Kitas „Farbenland“, „Panama“, „Pusteblume“ insgesamt 48 Plätze für die Altersgruppe ab dem vollendeten ersten Lebensjahr (U3-Betreuung) zur Verfügung.

Weiterhin gibt es insgesamt 30 U3-Plätze in den katholischen Einrichtungen, ebenso 5 Plätze in der Kita Villa Kunterbunt e.V. in Mainflingen ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr.

Die in Planung befindliche Kita im Mainfächer wird weitere 24 U3-Plätze vorsehen.

Dennoch stellt die Umsetzung des Gesetzes die Kommunen vor große Schwierigkeiten. Zum einen müssen bei angespannten Haushaltslagen Kommunen Krippenneu- oder umbauten finanzieren.

Das aber fast noch größere Problem ist das massive Fehlen von Fachkräften, die zur Betreuung in den Kindertageseinrichtungen dringend notwendig sind.

Seit August 2018 gibt es für Kinder ab dem dritten Lebensjahr eine Beitragsfreistellung für eine tägliche Betreuungszeit von bis zu sechs Stunden. In der Praxis bedeutet dies, dass Kinder mit einem Betreuungsplatz bis 12.30 Uhr beitragsfrei sind. Für die Betreuung über 6 Stunden hinaus, wird eine gestaffelte Gebühr je nach der vertraglich festgelegten Betreuungszeit berechnet.

Die Betreuung in den Krippen (U3) ist von dieser Regelung grundsätzlich ausgenommen.

Die einzelnen Kitas in der Gemeinde Mainhausen arbeiten auf einem hohen pädagogischen Niveau. Grundlage hierfür ist der Hessische Bildungs- und Erziehungsplan. Um auch in Zukunft einen einheitlich hohen Standard der pädagogischen Arbeit zu sichern, erarbeiten die Kitas gemeinsam mit Träger und einem externen Berater ein Qualitätshandbuch. Es dient neben der fachlichen Orientierung der Mitarbeiter/innen auch der Transparenz dieser Standards nach außen.

Es ist uns als Gemeinde wichtig, dass wir auch in Zukunft nicht nur genügend Betreuungsplätze zur Verfügung stellen können, sondern auch, dass die uns anvertrauten Kinder entsprechend ihren Bedürfnissen gut betreut werden.