Informationen zur Biotonne

Mit dem in 2012 neu gefassten Kreislaufwirtschaftsgesetz war ab 01.01.2015 die getrennte Biomülleinsammlung und –verwertung bundesweit verpflichtend einzuführen. Die Kommunen mussten allen Bürgern eine Biotonne zur Verfügung stellen.

Diese gesetzliche Verpflichtung hat positive Auswirkungen auf den Ressourcen- und Klimaschutz in unserem Land. Im Hausmüll waren bisher noch etwa 30 bis 50 Prozent biogene Stoffe enthalten, aus denen man bei ordentlicher Trennung zum Beispiel Energie durch Vergärung (Gas) oder durch Kompostierung wertvollen Biodünger gewinnen kann. Die getrennte Bioabfalleinsammlung kann also einen erheblichen Beitrag zur Verminderung des Restmülls und letztlich auch zur Kostenentlastung der Bürger leisten.

In Mainhausen wurden seit der Biotonneneinführung jährlich durchschnittlich ca. 40 Prozent weniger Restmüll angedient und verbrannt, die Biotonne hat sich etabliert.

Eigenkompostierer können weiterhin ihren Bioabfall wie gewohnt selbst kompostieren und verwerten. Dies bedeutet aber NICHT automatisch eine Befreiung von der Stellpflicht einer Biotonne für Eigenkompostierer. Die Vorgehensweise zur Beantragung eines Befreiungsverfahrens können Sie bei Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen unter dem unten stehenden roten Auswahlfeld "Befreiung von der Stellpflicht einer Biotonne" in Erfahrung bringen.

Zur Nutzung der Biotonne

Bitte zum Befüllen der Biotonne KEINE Plastikbeutel verwenden. Diese werden als Störstoffe aussortiert. Auch KEINE plastikähnlichen Beutel (z.B kompostierbare Maisstärkebeutel) verwenden, diese können in der Sortieranlage nicht als kompostierbar erkannt werden (eine Unterscheidung zu Plastikbeuteln ist nicht möglich) und somit sind auch kompostierbare Maisstärkebeutel Störstoffe, die vom Kreis Offenbach, bzw. von der beauftragten Rhein-Main Biokompost (RMB) NICHT zugelassen sind.

Zudem haben Maisstärkebeutel nach dem Zerfallsprozess in Wasser und von jeglichem Nährstoff befreite Materie keinen Düngewert und sind zur Kompostierung zu langlebig und liefern keinerlei Nährstoffanteile im Kompostertrag. Zudem halten Maisstärkebeutel das feuchte Millieu des in ihnen verpackten Bioabfalls und befördern hierdurch sogar die Madenbildung.

Bitte nur Altpapier (kein beschichtetes Papier!) oder Papierbeutel für das Befüllen der Biotonne verwenden. Das Papier bindet Feuchtigkeit und reduziert somit die Gefahr von Madenbildung. Bitte nasse Biomüllfraktionen in Papierbeutel und falten/ verschließen, auch so reduziert sich die mögliche Bildung von Maden. Die Biotonnen sollten im Sommer möglichst schattig positioniert werden.

Als Ergänzung zu den verpflichtend zu stellenden Biotonnen je Grundstück und Eigentumswohnung, können auch Biomüll-/Grünschnittsäcke der Gemeinde Mainhausen (Papiersäcke zu je 120 Litern Fassungsvermögen) zum Preis von 3,00 Euro pro Stück (Gebühr ab 01.01.2017) für Beistellungen zur Biotonne genutzt werden.

In anderen Behältnissen (Kartons, nicht gemeindliche Papiersäcken) bereitgestellter Bioabfall wird bei der Abfuhr der Biotonnen NICHT mitgenommen

Die für Beistellungen zur Biotonnenabfuhr zwingend zu nutzenden Biomüll-/ Grünschnittsäcke der Gemeinde sind im Bürgerservice in der Brüder-Grimm-Straße 25 (neben Apotheke, im alten Sparkassengebäude) sowie in folgenden Verkaufsstellen erhältlich:

ENI-TANKSTELLE 
Industriestraße 2 in Zellhausen

DerDieDas Einzelhandel und Postagentur
Inh. Herr Zeshan Ali
Babenhäuser Straße 14 in Zellhausen

Metzgerei Wolfgang Kraus
Bahnhofstraße 117 in Zellhausen

DAS LÄDSCHE
Inh. Sabine Perdigones
Ginkgoring 70 in Mainflingen

BLUMENHAUS JUNKER
Inh. Birgit Friedrich-Guth
Hauptstraße 53 in Mainflingen

Biotonnen-Größe

Die Biomüll-Behälter stehen in den folgenden Größen zur Verfügung:

  • Biomülltonne (n) 60 l
  • Biomülltonne (n) 80 l
  • Biomülltonne (n) 120 l
  • Biomülltonne (n) 240 l

Im Rahmen der sogenannten Tonnen-Service-Vorgänge können individuelle Änderungswünsche berücksichtigt werden, es besteht die Wahlfreiheit in der Behältergröße der Biotonnen.