Bodenrichtwerte

Gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 17 (3) der Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch werden die Bodenrichtwerte, die wertbeeinflussenden Merkmale der Bodenrichtwertgrundstücke und die Bodenrichtwertzonen von der Zentralen Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse Hessen (ZGGH) auf der Grundlage des Liegenschaftskataters in Form einer digitalen Bodenrichtwertkarte über öffentlich zugängige Netze veröffentlicht.

Das bisherige Verfahren zur Offenlage der Bodenrichtwerte bei den Gemeinden/Städten entfällt.

Die Daten zum Stichtag 01.01.2020 sind im Bodenrichtwertinformationssystem des Landes Hessen (BORIS-Hessen) unter www.boris.hessen.de kostenfrei einzusehen. 

Eine Anleitung zur Nutzung des Portals finden Sie - hier -