Einbürgerung in Mainhausen
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann auf verschiedenen Wegen erworben werden – etwa durch Geburt oder durch Einbürgerung.
Erwerb durch Geburt
Ein Kind erhält automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn
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mindestens ein Elternteil Deutscher ist oder
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beide Eltern Ausländer sind, aber ein Elternteil seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und zusätzlich die Voraussetzungen wie z. B. EU-/EWR-Staatsangehörigkeit, Schweizer Aufenthaltstitel oder eine Niederlassungserlaubnis erfüllt.
Einbürgerung
Wer nicht bereits durch Geburt oder Gesetz Deutscher ist, kann einen Antrag auf Einbürgerung stellen.
Voraussetzungen sind u. a.:
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keine extremistischen oder verfassungsfeindlichen Aktivitäten,
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ausreichende Deutschkenntnisse,
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ein gesicherter Aufenthalt in Deutschland,
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in der Regel die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit (Ausnahmen sind möglich, z. B. bei EU-Staaten).
Mit der Einbürgerung erhalten Sie alle Rechte und Pflichten deutscher Staatsbürger, wie etwa Wahlrecht, Freizügigkeit oder die Möglichkeit, öffentliche Ämter zu übernehmen.
Neues Online-Formular
Ab 01. Oktober 2025 steht Ihnen ein neues landesweit einheitliches Online-Formular zur Verfügung.
➡️ Zum Online-Formular Einbürgerung in Hessen
Wichtig:
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Das Formular ist kein Online-Antrag, sondern dient dazu, Ihre Angaben und Unterlagen digital an die zuständige Einbürgerungsbehörde zu übermitteln.
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Der eigentliche Antrag wird erst wirksam, wenn Sie persönlich bei uns erscheinen, die Unterlagen prüfen lassen und die notwendigen Erklärungen unterschreiben.
Beratung
Da das Einbürgerungsrecht komplex ist, empfehlen wir Ihnen dringend eine persönliche Beratung bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde.
Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit dem Bürgerbüro Mainhausen.
Weitere Informationen zur Einbürgerung finden Sie auch auf den Seiten der Beauftragten der Bundesregierung für Migration