Feste und Veranstaltungen

Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, sollten erforderliche Genehmigungen frühzeitig, spätestens jedoch etwa 2 Wochen vor der Veranstaltung, beantragt werden.

Bitte beachten Sie:
Für den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes gelten seit Dezember 2025 neue Regelungen:

Unabhängig davon sind alle geltenden Vorschriften (z. B. Jugendschutz, Lebensmittelhygiene, Brandschutz und Lärmschutz) einzuhalten.

Bei größeren oder organisatorisch aufwändigen Veranstaltungen empfehlen wir eine frühzeitige freiwillige Abstimmung mit dem Ordnungsamt.

Für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum (z. B. Umzüge, Läufe oder motorsportliche Veranstaltungen) gelten gesonderte Regelungen. Hier ist in der Regel eine Genehmigung erforderlich.

Ansprechpartner ist das Ordnungsamt der jeweiligen Kommune.


Allgemeine Informationen:

Straßenfest

Sie planen ein Straßenfest (zum Beispiel Polterabend) zu veranstalten, dann benötigen Sie von der Ordnungsbehörde die entsprechende Genehmigung. Eine Sondernutzung der Straßen mit Absperrung oder ähnliches erhalten Sie bei unserer

Den Antrag können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen: