Fundamt

Sie haben etwas verloren? Eine Nachfrage lohnt sich!

Das Fundbüro benötigt für die korrekte Zuordnung und Herausgabe eine möglichst genaue Beschreibung der verlorenen Sache und der Umstände des Verlustes (Zeitpunkt, Örtlichkeit). 

Allerdings sollten Sie wissen, dass Fundgegenstände in der Regel über die Polizeireviere oder über Privatpersonen dem Fundbüro erst ca. 10 – 14 Tage nach dem Fund zugehen.

Bei Schlüsselverlust ist eine Vorsprache beim Fundbüro zu den angegebenen Öffnungszeiten erforderlich. Eine Registrierung der abgegebenen Schlüssel erfolgt nicht.

Sollte der Eigentümer einer Fundsache bekannt sein, wird der Betroffene schriftlich benachrichtigt.

Fundgegenstände von nicht ortsansässigen Bürgern werden der Verwaltungsbehörde des betreffenden Wohnortes übersandt. Fundsachen von Ausländern ohne Wohnsitz in Deutschland werden der entsprechenden Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) zugeschickt.

Umliegende Fundbüros

Sollten Sie bei uns nicht „fündig“ werden, weisen wir Sie auf weitere umliegende Fundbüros sowie die Busfahrlinien hin: