Gartenwasserzähler

Bei der Wässerung von Gärten wird das Abwassernetz nicht genutzt, das Wasser versickert im Erdreich. Um diesen Wasserverbrauch zur Bewässerung von Grünflächen getrennt zu erfassen, können Gartenwasserzähler bei der Gemeinde beantragt werden. Dadurch kann die Gartenbewässerung ohne Abwassergebühr erfolgen.

Die Beantragung ist erforderlich. Es wird nur ein Gartenwasserzähler pro Grundstück genehmigt.
Der Antrag kann nur durch den Eigentümer der Liegenschaft erfolgen und ist schriftlich oder persönlich bei Frau Totzauer zu stellen.
Folgende Angaben muss der Antrag enthalten:

Nach erfolgten Antrag wird dieser durch die Gemeinde bearbeitet und ein Bescheid erstellt mit der Genehmigung zur Setzung eines Gartenwasserzählers. Mit dieser Genehmigung (Bescheid) muss der Eigentümer sich ein Installationsunternehmen suchen, welches den Gartenwasserzähler setzt.

Anschließend muss der Eigentümer sich mit der EVO in Verbindung setzen zur Abnahme des Gartenwasserzählers. Alle Informationen wie Telefonnummer und Ansprechpartner bei der EVO können dem Bescheid entnommen werden. Nach der Abnahme durch die EVO erfolgt die Kostenfestsetzung an den Eigentümer.

Bei Wiederholungsmaßnahmen zur Abnahme von Gartenwasserzählern ist der Ablauf identisch.