Gewerbe­zentral­register­auszüge

Anträge auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

- Terminvereinbarung erforderlich -

Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister werden dem Betroffenen selbst nach Maßgabe
des § 150 Gewerbeordnung (GewO) erteilt.

Zu unterscheiden sind:

Antragsteller:

Antragsteller können sowohl natürliche als auch juristische Personen (z.B. GmbH, Aktiengesellschaft)
und Personenvereinigungen (z.B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) sein.

Gebühren
13,00 EURO

Fragen beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen der Einwohnermeldeämter der Gemeinde Mainhausen.