Handwerker-Parkausweise
Ab 01.01.2007 hat sich auch der Kreis Offenbach in der Region Frankfurt Rhein-Main den Regelungen mit dem Handwerkerparkausweis angeschlossen. Die Handwerksbetriebe der Gemeinde Mainhausen erwerben nicht mehr für jede Kommune eine Parkausweisgenehmigung, sondern sie beantragen beim hiesigen Ordnungsamt (Straßenverkehrsbehörde) eine für ein Jahr gültige Ausnahmegenehmigung, die in allen angeschlossenen Kommunen der Region anerkannt wird. Diese Ausnahmegenehmigung gilt aktuell seit 01.02.2014 in Frankfurt, Darmstadt, Offenbach am Main, Wiesbaden, Mainz, Bad Homburg v.d.H., Hanau, Rüsselsheim und in allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden im Landkreis Darmstadt-Dieburg, im Wetteraukreis, im Main-Kinzig-Kreis, im Hochtaunuskreis, im Main-Taunus-Kreis, im Kreis Groß-Gerau, im Kreis Offenbach und im Kreis Bergstraße. Das Verfahren zur Ausweitung des Geltungsbereichs auf den Rheingau-Taunus-Kreis und den Odenwaldkreis läuft derzeit. Über den jeweils aktuellen Geltungsbereich können Sie sich im Bereich Bürgerservice unter www.ivm-rheinmain.de informieren.
Voraussetzung für die Erteilung eines Handwerkerparkausweises ist, dass Ihr Betrieb bei der zuständigen Handwerkskammer registriert ist und Sie ein zulässiges Handwerk ausüben. Die Gültigkeitsdauer der Genehmigung beträgt ein Jahr und ist übertragbar auf maximal fünf weitere Fahrzeuge. Allerdings gilt der Ausweis jeweils nur für das benutzte Fahrzeug, in dem die Originalgenehmigung im Sichtbereich der Frontscheibe auszulegen ist. Als Verwaltungsgebühr werden 305,00 Euro für die erste Ausnahmegenehmigung und für jede evtl. weitere erforderliche, 161,00 Euro erhoben. Der Handwerkerausweis ist eine Möglichkeit für Mainhäuser Handwerksbetriebe, die außerhalb der Gemeinde arbeiten, eine umfassende Parkgenehmigung in den entsprechenden Regionen zu erwerben. Außerdem gibt es selbstverständlich weiterhin den Handwerkerparkausweis für die Gemeinde Mainhausen, der ebenfalls im Ordnungsamt (Straßenverkehrsbehörde), beantragt werden kann. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes geben dazu gerne Auskunft, wenn zu dem Handwerkerausweisen noch weitere Fragen bestehen.