Mietspiegel


In zahlreichen (aber nicht in allen) Städten und Gemeinden in Deutschland können Sie als Mieter oder Vermieter auf einen qualifizierten Mietspiegel zurückgreifen, um die Höhe einer Wohnungsmiete bzw. die Zulässigkeit einer Erhöhung einschätzen zu können. Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden. Der qualifizierte Mietspiegel soll im Abstand von 2 Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach 4 Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen.

Weitere Ausführungen und eine Richtlinie für die Aufstellung eines Qualifizierten Mietspiegels finden Sie in den "Hinweise zur Integration der energetischen Beschaffenheit und Ausstattung von Wohnraum in Mietspiegeln " des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Hinweise zur Integration der energetischen Beschaffenheit und Ausstattung von Wohnraum in Mietspiegeln -

An wen muss ich mich wenden?
An die Stadt- oder Gemeindeverwaltung, in deren Gebiet die angemietete Wohnung liegt.
Rechtsgrundlage
§ 558d BGB
Wir bitten um Beachtung:
Diese Leistung (Mietspiegel) wird von der Gemeinde Mainhausen nicht erbracht.

Mietpreisbremse

Seit dem 26. November 2020 ist die neue Mieterschutzverordnung (MiSchuV) in Kraft getreten. Sie wurde für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten festgelegt und gilt für Mainhausen zunächst bis zum 25. November 2025.

Im Wesentlichen gab es folgende Änderungen:

Nach § 558 BGB wurde die Kappungsgrenze zur stärkeren Begrenzung von Mieterhöhungen innerhalb von drei Jahren von 20% auf 15 % abgesenkt. Die Kündigungsfrist bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wurde von drei auf acht Jahre verlängert.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte folgenden Link: Mieterschutzvorschriften | Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (hessen.de)