Die Ausstellung eines Reisepasses (e-Pass) für minderjährige Kinder bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Die Antragsstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses und des Ausweises des anderen Elternteils erfolgt.
Die elterliche Sorge für ein minderjähriges Kind, deren Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, steht den Eltern gemeinsam zu, wenn sie die Sorgerechtserklärung beim Jugendamt abgegeben haben. Die Antragsstellung kann durch einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen der Einverständniserklärung (diesen Vordruck hält das Einwohnermeldeamt für sie bereit) und des Ausweises des anderen Elternteils erfolgt.
Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer gerichtlichen Entscheidung oder einer Bescheinigung des Jugendamtes, dass keine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben wurde.