Informationen zur Abfallwirtschaft
- Aktuelle Informationen zur Abfallwirtschaft (Corona-Virus) -
In der Gemeinde Mainhausen wird die Abholung des Restmülls, Altpapiers und der Gelben Säcke (DSD) angeboten, ab 01.01.2015 auch die Abholung von Bioabfällen in der Biotonne.
Beginn der Abfuhren ist jeweils ab 7.00 Uhr morgens (Bereitstellung des Abfalls bitte am Vorabend). Alle Abfallgefäße und andere Abfälle die im Holsystem abgeholt werden, sind an den Abfuhrtagen und -zeiten an für die Abfuhrfahrzeuge gut erreichbare Stellen zu platzieren (Gehweg/ Fahrbahnrand/ Sammelpunkt)
Service-Rufnummern der Entsorgungsunternehmen
Nachfolgend finden Sie die Servicenummern aller in Mainhausen tätigen Entsorgungsunternehmen, sortiert nach der Abfallart. Bei Problemen mit der Leerung oder Fragen können Sie diese Unternehmen unter der jeweiligen Servicenummer auch direkt kontaktieren.
Restmüll, Biomüll und Altpapier (Papier, Pappe, Kartonagen):
Remondis Büdingen Entsorgungsunternehmen
63654 Büdingen
Gelbe Säcke (DSD, Duale Systeme Deutschland):
Remondis Darmstadt Entsorgungsunternehmen
64293 Darmstadt
Sperrmüll:
Weisgerber Umweltservice (Partner ESO Offenbach) - bis 31.12.2020 Entsorgungsunternehmen
63071 Offenbach am Main
Schadstoff-Mobil:
Rhein-Main-Abfall GmbH (RMA) Offenbach Entsorgungsunternehmen
63067 Offenbach
Abfall und Werstoffannahme:
Abfall und Wertstoffannahme Firma Höfling Entsorgungsunternehmen
Ostring 32
63533
Mainhausen
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 7.00 bis 17.00 Uhr und Samstag (alle zwei Wochen, gerade Wochen) von 8.00 bis 14.00 Uhr.
Bitte beachten: Der Annahmeschluss ist eine halbe Stunde vor dem Ende der jeweiligen Öffnungszeit.
Informationen zu den Abfallgebühren
In der parlamentarischen Arbeitsgruppe zum Thema Abfall wurde einvernehmlich das unten stehende Gebührenmodell ausgewählt, welches die Einführung einer jährlichen, leerungsunabhängigen Behältergebühr für die Biotonnen zum 01.01.2017 ebenso vorsieht, wie die Erhöhung der Grundgebühren und der Leerungsgebühren für Restabfallbehälter. Die Begünstigung der nachhaltigen Verwertungswege und das Belohnen guter Mülltrennung war auch ein Ziel hierbei.
Für die Bürger bleibt die Sperrmüllabfuhr, die Sammlung und die Abfuhr von Altpapier (PPK – Papier, Pappe und Kartonage), die Behältergestellung und der Behälterservice (Behälterwechsel), die saisonale Grünschnittsammlung (einschließlich Einsammlung der Weihnachtsbäume) und die Nutzung der Windelcontainer für berechtigte Nutzer weiterhin gebührenfrei.
Die Bürger bleiben auch in der Wahl der Größe der angebotenen Behälter grundsätzlich frei. Es muss jedoch zur Erfüllung des Anschlusszwanges an die kommunale Abfallentsorgung immer mindestens das kleinste Restmüll- und Biogefäß (60 Liter) genutzt werden.
Die Änderungen der Abfallgebühren und die Anpassung der Abfallsatzung ab 01.01.2017(pdf-Dokument) wurden in der Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses am 06.12.2016 als Empfehlung einvernehmlich beschlossen und wurden ebenso im Gemeindeparlament am 13.12.2016 einstimmig beschlossen.
Hier die ab 01.01.2017 gültigen Abfallgebührensätze:
60 Liter Behälter | 61,02 EURO/ Jahr | bisher: 59,50 EURO/ Jahr |
80 Liter Behälter | 79,03 EURO/ Jahr | bisher: 59,50 EURO/ Jahr |
120 Liter Behälter | 115,04 EURO/ Jahr | bisher: 89,50 EURO/ Jahr |
60 Liter Behälter 3,71 EURO/ Leerung | bisher: 3,00 EURO/ Leerung |
80 Liter Behälter 4,95 EURO/ Leerung | bisher: 4,00 EURO/ Leerung |
120 Liter Behälter 7,42 EURO/ Leerung | bisher: 5,80 EURO/ Leerung |
1.100 Liter Container (14-tägige Leerung) | 2.766,71 EURO/ Jahr | bisher: 2.154,00 EURO/ Jahr |
1.100 Liter Container (28-tägige Leerung) | 1.280,71 EURO/ Jahr | bisher: 1.267,00 EURO/ Jahr |
Restmüllsack (70 Liter) | 5,90 EURO/ Sack | bisher: 5,00 EURO/ Sack |
---|---|---|
Grünschnittsack (120 Liter) | 3,00 EURO/ Sack | bisher: 1,00 EURO/ Sack |
60 Liter Behälter | 25,84 EURO/ Jahr |
---|---|
80 Liter Behälter | 31,80 EURO/ Jahr |
120 Liter Behälter | 43,73 EURO/ Jahr |
240 Liter Behälter | 79,51 EURO/ Jahr |
Mit der zum 01.01.2015 bundesweit flächendeckend einzuführenden getrennten Biomülleinsammlung wurden die Landkreise, Zweckverbände, Kommunen, die Entsorgungswirtschaft und nicht zuletzt die Bürger mit einer neuen Herausforderung in der Abfallentsorgung konfrontiert. Ein positives Ergebnis ist zweifelsfrei, dass weniger Müll der sogenannten thermischen Verwertung, also der Verbrennung zugeführt wird. Bessere, umweltschonendere Verwertungswege wie Biomüllvergärung und -kompostierung sowie die Altpapierverwertung gewinnen glücklicher Weise an Bedeutung.
Die Gestaltung der Abfallgebühren muss entsprechend des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) kostendeckend erfolgen und bildet einen in sich geschlossenen Gebührenbereich, der ausschließlich die Kosten der kommunalen Abfallentsorgung widerspiegelt. So musste die Kostenentwicklung seit der Einführung der getrennten Biomüllentsorgung zum 01.01.2015 und die Kostensteigerung im Entsorgungsbereich abgebildet werden. Die Kostensteigerungen waren auch ein Ergebnis der zum 01.01.2016 in Kraft getretenen neuen Entsorgungsverträge. Die kommunalen Entsorgungsdienstleistungen waren in 2015 europaweit neu auszuschreiben.
Die durch die alten, günstigeren Entsorgungsverträge entstandenen Rücklagen wurden mit der zunächst kostenfreien Biotonneneinführung an die Bürger weitergegeben. Dies zum einen, um die Akzeptanz der getrennten Biomülleinsammlung zu steigern und zum anderen, um den Vorgaben des Kommunalen Abgabengesetzes zu entsprechen. Im Zeitraum der Jahre 2004 bis 2016 konnte die Gemeinde Mainhausen die Abfallgebühren kreisweit auf vergleichsweise niedrigem Niveau halten, während Nachbarkommunen in 2011 und 2012 Gebührenerhöhungen vorzunehmen hatten.
Fakten zur Abfallensorgung in Mainhausen in Kürze (hier zum Download als pdf-Dokument):
- Weiterhin kostenfreie Sperrmüllabfuhr (ohne Anmeldegebühr)
- Weiterhin freie Behälterwahl (unter Wahrung des Anschlusszwangs, mindestens 60 Liter Restmülltonne und 60 Liter Biotonne je Haus/ Eigentumswohnung) – es kann beispielsweise eine 60 Liter Restmülltonne und eine 120 Liter Biotonne kombiniert werden, keine Kopplung der Behälterzuteilung an Restmüllvolumen.
- Weiterhin Behältergestellung ohne separate Gebühr.
- Weiterhin Behälterwechsel (z.B. Wechsel der Behältergröße, Wechsel von defekten oder zerstörten Tonnen) ohne separate Gebühr (Änderungsantrag - pdf-Dokument)
- Weiterhin Altpapiersammlung und -abfuhr ohne separate Gebühr.
- Weiterhin kostenfreie Windelcontainer-Nutzung für berechtigte Nutzer nach Anmeldung (Eltern von Kleinkindern für die ersten drei Lebensjahre eines Kindes oder andere bedürftige Personen nach Vorlage eines Attestes ohne Befristung) - Lediglich Hinterlegung einer Schlüsselkaution von 25,00 Euro.
- Gute Mülltrennung rechnet sich durch geringere Leerungsanzahlen im Restmüllbereich
- Bessere Verwertungswege wie Biomüllvergärung (Biogasgewinnung) und Biomüllkompostierung, sowie Altpapierverwertung werden begünstigt, da diese Verwertungswege nachhaltiger sind als die sogenannte „thermische Verwertung“ (Müllverbrennung).
- Weiterhin ohne separate Gebühr bleiben die saisonalen Grünschnittsammlungen im Frühjahr und Herbst eines Jahres lt. Abfallkalender (ebenso die Weihnachtsbaumsammlung im Januar)
- Die Gebühr für die gemeindlichen Grünschnittsäcke (120 Liter) wurde deshalb auf 3 Euro je Sack erhöht, damit die Stellpflicht der Biotonne nicht umgangen werden kann. Beistellungen von Grünschnitt zur regulären Abfuhr der Biotonnen sind nur in den gemeindlichen Grünschnittsäcken zugelassen.
- Zur saisonalen Grünschnittsammlung im Frühjahr und Herbst eines Jahres (lt. Abfallkalender) sind die gemeindlichen Grünschnittsäcke nicht verpflichtend zu nutzen. Zu diesen saisonalen Grünschnittsammlungen sind die Bereitstellungen des Grünschnitts auch in unbeschichteten Pappkartons und unbeschichteten Papiersäcken zugelassen. Behälter aus anderem Material (z.B. Wannen, Bütten, Plastiksäcke u.ä. Behälter zum Entleeren) sind NICHT zugelassen und werden NICHT geleert (aufgrund von Arbeitsschutzverordnungen).
Hier finden Sie eine Beispielrechnung der neuen Müllgebühren als pdf-Dokument