Wasserversorgung und Entwässerung

Die Gemeindeentwässerung von Mainhausen ruht auf zwei Schultern, für den Betrieb des circa 38 Kilometer langen Kanalnetzes einschließlich der Regenrückhaltebecken (Ortsteil Mainflingen circa 12 Kilometer, Ortsteil Zellhausen circa 26 Kilometer) ist die Energienetze Offenbach GmbH (www.energienetze-offenbach.de) zuständig.

Das Kanalnetz leitet das Abwasser zur Kläranlage des Abwasserverbandes Schleifbach im Seligenstädter Stadtteil Klein-Welzheim, wo es entsprechend der gesetzlichen Vorschriften gereinigt und anschließend in den Main eingeleitet wird.

Zum eigentlichen öffentlichen Kanalnetz zählen nur die Hauptleitungen in den Straßen, für die so genannten Kanalhausanschlüsse, ab Abzweig von den Hauptleitungen, sind die angeschlossenen Grundstückseigentümer verantwortlich.

Für die Beantragung eines Standrohres für vorübergehende Wasserversorgung (z.B. Baustellen, Schwimmbecken u.ä.) erhalten Sie Informationen auf der Homepage der EVO unter https://www.evo-ag.de/angebote-und-tarife/privatkunden/wasser/standrohrvermietung/.

Tipps und Hinweise zum Thema

Trinkwasserhausanschlüsse, Abtrennungen und Entwässerung

Die Beantragung ist erforderlich.

Das Antragsformular liegt bei der Gemeinde Mainhausen aus oder kann direkt als Download heruntergeladen werden. Das Antragsformular gilt für Trinkwasser. Der Antrag muss durch den Eigentümer erfolgen und bei der Gemeinde eingereicht werden mit allen erforderlichen Unterlagen.

Nach Bearbeitung des Antrages durch die Gemeinde wird ein Angebot erstellt. Der Eigentümer erhält ein überarbeitetes Angebot mit 7% Mwst. von der Gemeinde mit einer Kostenübernahmeerklärung über die Angebotssumme mit Planskizzen sowie dem Formular zur Auftragsbestätigung.

Nach Zahlung der Vorausleistung und dem Eingang der Auftragsbestätigung erfolgt die Auftragserteilung an  den Jahresunternehmer der Gemeinde. Die Gemeinde avisiert dann dem Eigentümer einen Ausführungstermin.

Wenn die Maßnahme beendet ist, erfolgt die tatsächliche Abrechnung. Die Gemeinde prüft die Abrechnung sachlich und rechnerisch und erstellt danach den Gebührenbescheid an den Eigentümer unter Abzug der Vorausleistung.