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Mainhausen

Gemeinde mit

Sperrmüll

Sperrmüll wird auf Anfrage an festgelegten Terminen abgefahren. Eine vorherige Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung ist zwingend erforderlich, die Teilnehmerzahl je Termin ist begrenzt.

Der Bedarf an der kostenfreien Sperrmüllabfuhr ist ungebrochen groß, was leider auch zu Wartezeiten bei der Terminvergabe führen kann. Bitte beachten Sie unbedingt auch die Hinweise zur Sperrmüllabfuhr.

Die maximale Abfuhrmenge beträgt 3 Kubikmeter (3x1x1 Meter)!

Der angemeldete Sperrmüll ist zum vorgegebenen Abholtermin spätestens bis 06.00 Uhr morgens auf dem Gehweg bereitzustellen, die Bereitstellung am Vorabend ist dringend zu empfehlen. Der Gehweg sollte nach der Abholung gereinigt werden.

Auf Privatgelände abgestellter Sperrmüll kann aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht mitgenommen werden!

Hier geht´s zum Antrag: LINK

merkblatt-sperrmuell-neu-final-f-2021-stand-24-11-20.pdf

Zum Sperrmüll gehören Einrichtungsgegenstände einer Wohnung sowie Abfälle, die wegen ihrer Ausmaße und ihrer Sperrigkeit oder Gewichtes nicht in die Restmüllgefäße passen oder aus sonstigen Gründen separat gesammelt oder verwertet werden. In der Regel sind dies also Einrichtungsgegenstände, die bei einem Umzug üblicher Weise mitgenommen werden könnten.

  • Möbel
  • Truhen
  • Bettgestelle
  • Matratzen
  • Federbetten
  • Lattenroste
  • Regale
  • Leitern
  • Teppiche und Teppichböden
  • Bodenbeläge (z.Laminat, Parkett, Holz aus Innenbereich)
  • Fahrräder, Dreiräder und Roller
  • Kinderwagen
  • Koffer
  • sperriges Plastik
  • Altmetall
  • Bügelbretter und Gardinenstangen
  • Stühle
  • Sessel
  • Schränke usw.
  • Elektro- und Elektronikgeräte und -teile (diese sind kostenfrei in der Umweltsammelstelle der Firma Höfling abzugeben, Ostring 30 in Zellhausen)
  • Holz und sämtliche Holzgegenstände aus dem Außenbereich
  • Altholz von Schadensfällen (z.B. Wohnungsbrand)
  • Holzfachwerk und Dachsparren
  • Palisadenhölzer
  • Sichtschutzwände
  • Bitumen
  • Dämmwolle und sonstiges Dämmmaterial
  • Asbest und asbesthaltige oder asbestbeschichtete Materialien
  • Fenster
  • Fensterstöcke
  • Türen und Zargen
  • Zäune, grundsätzlich alle Hölzer aus dem Außenbereich und Hölzer die mit Holzschutzmitteln (für den Außenbereich) behandelt wurden oder so aussehen (wird seitens der Entsorgungsfirma bei allen verwitterten Hölzern angenommen, sog. "A 4 - Holz" kann z.B. bei der Fa. Höfling im Ostring 30 kostenpflichtig entsorgt werden)
  • Kfz-Zubehörteile
  • Motorräder
  • Abfälle von Bau- und Umbauarbeiten
  • Renovierungsabfall
  • Bauschutt
  • Verbundstoffe wie z.B. bitumenbeschichtetes Laminat oder Parkett, mit Dämmmaterial gefüllte Türen u.ä.
  • Glas- und Marmortische u.ä.
  • Steingut, Marmor, Stein, Fliesen, Ton und Keramik
  • Flachglas und sonstige Glasteile
  • Spiegel
  • Rohre
  • Sanitäreinrichtungen und Heizungsanlagen
  • Öltanks und Ölbehälter
  • Verpackungsmaterialien
  • Gartenabfälle
  • Schadstoffe
  • Farben und Lacke
  • Decken
  • Geschirr
  • Leuchten und Lampen
  • Kartonagen und Papier
  • Biomüll
  • Restmüll etc.

In einem Behältnis (z.B. in Säcken oder Kartons) verpackte Kleinteile gehören NICHT zum Sperrmüll!

Genauso sind Gegenstände, die größer als 2,20 x 1,50 x 0,75 Meter oder schwerer als 70 Kilogramm je Teil sind, KEIN Sperrmüll.

Diese Güter und ähnliche Materialien werden NICHT mitgenommen!

Bei Fragen steht Ihnen auch das Service-Team der beauftragten Entsorgungsfirma Remondis in Langenselbold unter 06184-9272-0 oder per Mailadresse dispo-langenselbold(@)remondis.de zur Verfügung

Ansprechpartner

Gemeinde Mainhausen

06182 8900-64, 54
abfall@mainhausen.de