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Mainhausen

Gemeinde mit

Finanzen / Haushalt der Gemeinde Mainhausen

Die Finanzlage der Kommunen sieht allgemein nicht gut aus. Alle Kommunen haben Schwierigkeiten ihre gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. Immer mehr Aufgaben werden von „Oben nach Unten“ delegiert und müssen von den Kommunen geleistet und finanziert werden. Dazu kommen Aufgaben, die dem Gemeinwohl zu Gute kommen. In Mainhausen gab es in den letzten Jahren einen stetigen Anstieg bei den Steuereinnahmen. Da ein überwiegender Teil dieser Mehreinnahmen in Form von Kreis- und Schulumlage bzw. Gewerbesteuerumlage an Dritte abgeführt werden muss, ist es nicht gelungen, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Zu den Aufgaben der Gemeinde gehört auch das vorhandene Infrastrukturvermögen zu erhalten und dem Stand der Technik anzupassen. Im Haushaltsplan des Jahres 2014 sind daher erhebliche Mittel für die Instandsetzung der Mainbrücke und die Ausstattung aller Gemeindegebäude mit der energiesparenden LED Technik enthalten. Auf der Ausgabenseite ist auch zu beachten, dass die Personalausgaben aufgrund der tariflichen Steigerungen und insbesondere auch die Energiekosten für die zahlreichen Gemeindegebäude jährlich steigen. Dadurch wird ein Haushaltsausgleich erheblich erschwert, da den Steuermehreinnahmen auch Ausgabesteigerungen in erheblichem Umfang gegenüber stehen.

Von dem wirtschaftlichen Aufschwung, der mittlerweile nahezu alle Bereiche der Industrie, des Handwerks und des Dienstleistungssektors erreicht hat, profitieren die Gemeinde nur in geringem Maße.

Dies führte letztendlich dazu, dass trotz steigender Steuereinnahmen die Ergebnishaushalte der letzten Jahre nicht ausgeglichen werden konnten und jedes Jahr ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt werden musste.

Das heißt: „Wir müssen sparen!“
Und wenn gespart werden muss, sollte auch klar sein, warum und welcher Stelle Einschnitte erfolgen. Das fordert Transparenz. Eine Transparenz, die wir auf diesen Seiten bieten wollen.

Wir wollen deutlich machen, wie sich die Finanzlage entwickelt hat, wo Einnahmen weggebrochen sind und welche Sparmaßnahmen eingeleitet wurden. Darüber sollen Sie die folgenden Seiten informieren.

Details:

Programm zur Entschuldung Hessischer Kommunen von Kassenkrediten und zur Förderung kommunaler Investitionen

Die Hessenkasse im Überblick

  • Kassenkredite sind der Dispo des Girokontos der Kommunen.
  • Über 260 hessische Kommunen haben ihr Girokonto überzogen und zusammen Kassenkredite von rund 6 Mrd. Euro angehäuft.
  • Die Hessenkasse übernimmt die Schulden zum 1. Juli 2018. Die umfassende Entschuldung für alle mit Kommunal-Dispo verschuldeten Kommunen ist bundesweit einmalig!
  • Land organisiert Entschuldung über die Hessenkasse und leistet Finanzierungsanteil. Tragbarer und planbarer Eigenbeitrag der kassenkreditverschuldeten Kommunen.
  • Land gibt der Hessenkasse außerdem 500. Mio Euro für ein Investitionsprogramm zugunsten finanz- und strukturschwacher und zugleich sparsamer Kommunen, die keinen Kommunal-Dispo in Anspruch nehmen mussten.
  • Die Hessenkasse: Gegen Schulden. Für die Zukunft!

Auszug aus dem offizielle Flyer des Hessischen Ministeriums der Finanzen und des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport!

Was bedeutet das für die Gemeinde Mainhausen?

Fernsehbeiträge zum Thema Hessenkasse

Beitrag des SAT.1 Regionalmagazins Rheinland-Pfalz und Hessen vom 22.11.2017
Beitrag des Hessischen Rundfunk vom Montag, den 27.11.2017 in seiner TV-Sendung "defacto"
Aktueller Beitrag des Hessischen Rundfunk vom Montag, den 29.05.2018 in seiner TV-Sendung "defacto" ab Minute 37

Pressemitteilungen zum Thema Hessenkasse

Pressemitteilung der Frankfurter Rundschau vom 16.11.2017
Pressemitteilung der Frankfurter Rundschau vom 28.12.2017

12.04.2018 , Gemeinde Mainhausen

Hessenkasse: Post aus Wiesbaden erfreut Bürgermeisterin

20.03.2018 , Gemeinde Mainhausen

Hessenkasse: Mainhausen positioniert sich bei Landtagsanhörung

23.01.2018 , Gemeinde Mainhausen

Hessenkasse – Disser: Politische Entscheidung muss her

28.12.2017 , Gemeinde Mainhausen

Hessenkasse: Mainhausen hat Post aus Wiesbaden

Einnahmen

2019
(Ergebnis)

2020 (Ergebnis)

2021
(Ergebnis)

2022
(Ergebnis)

2023
(Ansatz)

Grundsteuer B

1.704.346 €

1.733.245 €

1.762.529 €

1.799.970 €

2.280.000 €

Grundsteuer A

9.622 €

9.581 €

9.575 €

6.810 €

6.800 €

Gewerbesteuer

4.783734 €

4.073.710 €

7.057.003 €

12.183.097 €

5.675.000 €

Einkommensteuer

6.222.753 €

5.930.858 €

6.465.461 €

5.912.800 €

7.185.000 €

Umsatzsteuer

655.108 €

721.406 €

655.843 €

577.238 €

594.000 €

Sonstige Steuern

271.031 €

177.032 €

117.991 €

150.747 €

257.000 €

Schlüsselzuweisung

2.011.367 €

1.226.692 €

1.841.616 €

2.137.233 €

0 €

Familienleistungsausgleich

406.909 €

406.909 €

413.817 €

426.850 €

440.000 €

Gebühren allgemein

3.161.090 €

3.227.516 €

3.486.265 €

3.749.635 €

4.089.200 €

Bußgelder

255.351 €

186.781 €

442.445 €

498.122 €

600.000 €

Ausgaben

2019
(Ergebnis)

2020
(Ergebnis)

2021
(Ergebnis)

2022
(Ergebnis)

2023
(Ansatz)

Personalaufwendungen

5.380.241 €

5.906.352 €

6.221.246 €

7.392.907 €

7.527.870 €

Gewerbesteuer- und Heimatumlage

827.151 €

579.388 €

1.196.614 €

2.054.089 €

901.900 €

Kreis- und Schulumlage

7.700.072 €

7.903.718 €

8.877.540 €

7.231.943 €

6.263.000 €

Regionalverband

42.645 €

43.385 €

42.679 €

51.583 €

60.000 €

Abschreibungen

1.851.328 €

1.766.448 €

1.867.296 €

1.880.650 €

1.899.100 €

Grundstücksunterhaltung

497306 €

328.991 €

346.047 €

741.216 €

396.900 €

Strom- und Heizkosten

342.485 €

331.295 €

358.803 €

330.237 €

465.850 €

Jahresergebnis

-614.989 €

-1.233.564 €

- 1.000.987 €

4.445.849 €

- 2.098.780 €

Zu den ältesten in Deutschland erhobenen Gemeindesteuern gehört die Grundsteuer. Dabei handelt es sich um eine Art von Vermögensteuer auf den Grundbesitz. Die Grundsteuer wird in 2 Arten erhoben: Die Grundsteuer A wird für Ackerland, landwirtschaftliche Betriebe, Forstgrundstücke und auch Gärtnereien festgesetzt. Dabei werden alle Grundstücke, die dem gleichen Eigentümer in einer Gemeinde gehören, zusammengefasst. Bei der Grundsteuer B, die in Hessen aufgrund des Aufkommens für Kommunen eine große Bedeutung hat, werden Baugrundstücke, Wohngebäude oder gewerblich genutzte Gebäude besteuert. Vorhandene Garagen werden berücksichtigt. Die Erhebung der Grundsteuer vollzieht sich in mehreren Schritten. Zunächst wird durch die Finanzbehörde, in deren Bereich das Grundstück liegt, ein Einheitswert festgesetzt. Dieser orientiert sich nach der Grundstücksgröße bei unbebauten Grundstücken und nach der Wohn- oder Nutzfläche bei bebauten Anwesen. Hier wurden in der Vergangenheit, vergleichbar einem Mietspiegel, Quadratmeterpreise für jede Kommune festgesetzt. Der sich daraus errechnete Jahreswert wird mit einem Multiplikator, der abhängig von der Art des Gebäudes (Einfamilienhaus, Geschäftsgrundstück usw.) und der Bauausführung ist (Massivbau, Fertigbau), vervielfältigt. Daraus ergibt sich der sogenannte Einheitswert für das Anwesen. Daraus wird wieder nach feststehenden Tabellen ein sogenannter Grundsteuermessbetrag abgeleitet. Dieser Wert wird durch die Finanzbehörde dem Eigentümer und der zuständigen Gemeinde mitgeteilt. Die Gemeinde ist an diese Feststellung gebunden. Ein Recht zur Überprüfung besteht nach den Regelungen der Abgabenordnung nicht. Damit endet die Tätigkeit der Finanzbehörde und die 1. Phase der Grundsteuerfestsetzung.

In der 2. Phase werden durch die Steuerabteilungen der Kommunen diese Zahlen der Finanzämter in Steuerbescheide umgesetzt. Dazu ist Voraussetzung, dass die jeweilige Vertretungskörperschaft, also die Gemeindevertretung, in der Haushaltssatzung einen Hebesatz festgelegt hat. Dabei ist jede Gemeindevertretung grundsätzlich unabhängig bei der Entscheidungsfindung, in welcher Höhe die Grundstücksbesitzer und infolge des Mietrechts häufig auch die Mieter der Grundstücke, belastet werden sollen. Allerdings gibt es durch das Land Hessen massive Vorgaben in Bezug auf die Haushaltsgenehmigungen. Dadurch wird das Recht der Gemeindevertretungen selbständig und eigenverantwortlich zu entscheiden, erheblich eingeschränkt.

Der Hebesatz der Grundsteuer A beträgt seit ab dem Jahr 2017 276 von Hundert. In Mainhausen wurde der Hebesatz der Grundsteuer B ab dem Jahr 2023 auf 494 von Hundert erhöht. Davor betrug der Hebesatz lediglich 394 von Hundert.

Ergibt sich aufgrund der Feststellungen der Finanzbehörde nach der Größe eines Wohnobjektes ein Grundsteuermessbetrag von beispielsweise 200,-- Euro, dann beträgt die Jahressteuer für das Anwesen 718,-- Euro. Diese ist grundsätzlich in 4 gleichen Raten zum 15.02., 15.05., 15.08., und 15.11. eines jeden Jahres an die Gemeindekasse zu bezahlen. Schuldner der Grundsteuer ist grundsätzlich die Person, der das Grundstück am 01.01. eines Jahres steuerlich durch das Finanzamt zugerechnet wird. Verkäufe im Laufe eines Jahres berühren diese Regelung grundsätzlich nicht. Da im notariellen Kaufvertrag jedoch stets der „Übergang der Nutzen und Lasten“, und zu den Lasten gehört die Grundsteuer, vereinbart ist, hat der Veräußerer einen Anspruch auf Erstattung der anteiligen Jahressteuer gegenüber dem Erwerber. Wird ein Grundstück beispielsweise mit Wirkung vom 01.10. eines Jahres veräußert, muss der neue Eigentümer erst ab dem 01.01. des Folgejahres die Grundsteuer an die Gemeindekasse und anteilig ab dem 01.10. an den Vorbesitzer bezahlen. Die Steuerabteilungen der Gemeinden erfahren unabhängig von eventuellen persönlichen Vorsprachen der Bürger durch die Finanzbehörde die eingetretenen Änderungen. Die einmal festgesetzte Grundsteuer bleibt nicht für alle Zeiten gleich. Durch Änderungen am Gebäude, beispielsweise infolge eines Anbaus oder durch eine Änderung des Hebesatzes sind jährlich Änderungen möglich.

Informationen zu den Änderungen der Grundsteuerreform der Hessischen Steuerverwaltung ab 2022 - pdf-Datei

Hebesätze im Kreis Offenbach im Vergleich:

Grundsteuer A

 

Mainhausen

276

Durchschnitt kreisweit*

357

Grundsteuer B

 

Mainhausen

494

Durchschnitt kreisweit*

562

Gewerbesteuer

 

Mainhausen

357

Durchschnitt kreisweit*

372

* Stand August 2021