Unser Bauhof – Einsatz für eine gepflegte und funktionierende Gemeinde
Der Bauhof ist das Rückgrat unserer kommunalen Infrastruktur. Mit einem engagierten Team sorgt er dafür, dass unsere Gemeinde sauber, sicher und lebenswert bleibt
Unsere Aufgaben im Überblick:
Straßen- und Wegeunterhaltung: Regelmäßige Kontrolle und Instandhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen, einschließlich der Behebung von Fahrbahnschäden und der Pflege von Banketten und Gräben.
Verkehrssicherheit: Aufstellung und Wartung von Verkehrszeichen, Straßenbeschilderung und Markierungen zur Gewährleistung eines sicheren Verkehrsflusses.
Winterdienst: Räumung und Streuung von Straßen und Gehwegen bei Schnee und Eis, um die Mobilität und Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.
Grünflächenpflege / Neugestaltung: Pflege und Unterhaltung von öffentlichen Grünanlagen, Friedhöfen, Spielplätzen und Sportstätten, einschließlich Rasenmähen, Heckenschnitt und Unkrautbeseitigung.
Gebäudeunterhaltung: Durchführung kleinerer Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten an gemeindeeigenen Gebäuden und Einrichtungen.
Unterstützung bei Veranstaltungen: Aufbau und Bereitstellung von Infrastruktur für Märkte, Feste und andere öffentliche Veranstaltungen.
Spielplätze: Neugestaltung, Umbau, Anpassung und regelmäßige Wartung unserer Spielplätze. Durch laufende Kontrollen und Instandsetzungen sorgen wir für sichere und attraktive Spielräume.
Unser Bauhofteam ist täglich im Einsatz, um die Lebensqualität in unserer Gemeinde zu sichern und zu verbessern. Mit Fachwissen, Engagement und einem modernen Fuhrpark stehen wir bereit, um vielfältige Aufgaben effizient zu erfüllen.
Winterdienst auf Privat-Grundstücken
Bei Schnee und Glätte ist neben dem gemeindlichen Bauhof auch jede Grundstückseigentümerin und jeder Grundstückseigentümer in der Pflicht.
Die Gemeinde räumt und streut im Rahmen festgelegter Einsatz- und Streupläne die wichtigsten und verkehrsrelevanten Bereiche im Ortsgebiet. Eine vollständige Schneeräumung aller Straßen und Wege ist jedoch nicht möglich. Bitte seien Sie in der Winterzeit besonders vorsichtig.
Räumpflicht für Anliegerinnen und Anlieger
Eigentümerinnen und Eigentümer müssen die Gehwege sowie die Flächen vor ihren Grundstücken schnee- und eisfrei halten – auch bei unbebauten Grundstücken.
Die Räumpflicht gilt täglich von 7 bis 20 Uhr.
Bei Glätte sind abstumpfende Mittel wie Sand oder Feinsplitt zu verwenden. Streusalz darf nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden. Für Schäden durch nicht geräumte oder gestreute Flächen haften die jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer.
Rechtsgrundlage ist die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Mainhausen.
strassenreinigung.pdf
