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Mainhausen

Gemeinde mit

Baustellen

Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Plätze, Rad- und Gehwege)

Die Einrichtung einer Baustelle auf öffentlicher Verkehrsfläche stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Hierfür wird eine verkehrsrechtliche Anordnung und evtl. eine Sondernutzungs-erlaubnis zum Aufstellen von Gegenständen benötigt.

Genehmigungspflichtig sind z. B.

  • Baustellen allgemein (Abrissarbeiten, Hoch- und Tiefbauarbeiten, Leitungsarbeiten)
  • Bauwagen oder Mannschafts-/ Gerätebuden
  • Bauzaun
  • Materiallager
  • Gerüste
  • Mulden und Container
  • Hebebühnen
  • Autokran, Baukran, Schrägaufzug oder Hubsteiger
  • Umzüge

Voraussetzungen

Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Straßenverkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen.

Welche Unterlagen werden benötigt

  • schriftlicher Antrag auf Verkehrsbeschränkung
  • Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA 21 oder individuell)
  • eventuell Umleitungsplan
  • für alle Bautätigkeiten, wo die öffentlichen Verkehrsflächen in Anspruch genommen werden, ist außerdem eine Aufbruchgenehmigung zu beantragen

Welche Fristen muss ich beachten

Um eine termingerechte Bearbeitung Ihres Antrags gewährleisten zu können, ist dieser mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Beginn der Straßenbenutzung einzureichen.

Rechtsgrundlagen

  • § 45 Absatz 1,3 und 6 Straßenverkehrsordnung
  • § 16 Hessisches Straßengesetz

Nachfolgend finden Sie den Antrag für die Genehmigung der Verkehrsbeschränkung als pdf-Datei.

Ordnungsamt

Gemeinde Mainhausen, Rathaus Zellhausen

06182 8900-72 oder -76

06182 8900-40

ordnungsamt(@)mainhausen.de