Feste und Veranstaltungen
Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, sollten erforderliche Genehmigungen frühzeitig, spätestens jedoch etwa 2 Wochen vor der Veranstaltung, beantragt werden.
Bitte beachten Sie:
Für den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes gelten seit Dezember 2025 neue Regelungen:
- Gewinnorientierte Veranstaltungen müssen weiterhin angezeigt werden.
- Nicht-gewinnorientierte (z. B. Vereine, Initiativen, Ehrenamt) sind von der Anzeigepflicht befreit.
Unabhängig davon sind alle geltenden Vorschriften (z. B. Jugendschutz, Lebensmittelhygiene, Brandschutz und Lärmschutz) einzuhalten.
Bei größeren oder organisatorisch aufwändigen Veranstaltungen empfehlen wir eine frühzeitige freiwillige Abstimmung mit dem Ordnungsamt.
Für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum (z. B. Umzüge, Läufe oder motorsportliche Veranstaltungen) gelten gesonderte Regelungen. Hier ist in der Regel eine Genehmigung erforderlich.
Ansprechpartner ist das Ordnungsamt der jeweiligen Kommune.
Sie planen ein Straßenfest (zum Beispiel Polterabend) zu veranstalten, dann benötigen Sie von der Ordnungsbehörde die entsprechende Genehmigung. Eine Sondernutzung der Straßen mit Absperrung oder ähnliches erhalten Sie bei unserer
Den Antrag können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen:
Vorübergehender Gaststättenbetrieb
Für den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes gelten seit Dezember 2025 neue Regelungen:
Gewinnorientierte Veranstaltungen
Wer aus besonderem Anlass ein Gaststättengewerbe gewinnorientiert vorübergehend ausüben möchte, hat dies dem Ordnungsamt spätestens vier Wochen vor Beginn anzuzeigen. Dabei sind folgende Angaben erforderlich:
- Name der Organisation sowie Name und Anschrift der verantwortlichen Person
- Ort und Zeitraum der Veranstaltung
- Art der angebotenen Speisen und Getränke
- voraussichtlich zu erwartende Besucherzahl
Die Bearbeitung ist gebührenpflichtig.
Nicht-gewinnorientierte Veranstaltungen (z. B. Vereine, Initiativen, Ehrenamt)
Für diese entfällt die Anzeigepflicht.
Bitte beachten Sie jedoch, dass alle einschlägigen Vorschriften (z. B. Jugendschutz, Hygiene, Brandschutz, Lärmschutz) weiterhin einzuhalten sind.
Bei größeren Veranstaltungen oder besonderen Anforderungen empfehlen wir eine frühzeitige freiwillige Abstimmung mit dem Ordnungsamt.
