Richtig handeln im Trauerfall
Es kommt oft plötzlich und unerwartet...
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
der Gedanke an den Tod wird in unserer Gesellschaft möglichst verdrängt.
Ein Telefonanruf aus dem Altersheim, aus dem Krankenhaus, die Nachricht von einem Unfall durch die Polizei – plötzlich ist er unausweichlich da, der Tod. Beim Tod eines nahen Angehörigen geraten wir in eine Situation, auf die wir wenig vorbereitet sind. Die Wucht der Gefühle entsetzt uns, macht uns hilflos, manchmal auch kopflos, sie lähmt. Oft geraten Menschen in einem solchen Moment in rastlose, hektische Unruhe. Es scheint so vieles sofort erledigt werden zu müssen: Bestatter, Beerdigung, Bestattungsart, Friedhof, Traueranzeigen....
Es kann daher hilfreich sein, einen Ratgeber zur Hand zu haben, der einem in einer solchen Situation zumindest eine erste Orientierung bietet.
Diese Broschüre, der Ratgeber für den Trauerfall der Gemeinde Mainhausen, kann für Sie eine wertvolle Unterstützung sein. Der Ratgeber soll bei der Regelung der eigenen Angelegenheiten helfen und den Angehörigen die Beratungen und Entscheidungen erleichtern. Unsere Broschüre soll Ihnen Informationen und praktische Hilfen bieten, damit Sie sich einen Überblick verschaffen können, was bei einem Trauerfall im Einzelnen zu tun ist.
Gleichzeitig bietet sie einen Überblick über die verschiedenen Bestattungsformen auf den Friedhöfen der Gemeinde Mainhausen.
Ich hoffe sehr, dass wir Ihnen mit diesem Heft ein wenig helfen, in einer schwierigen Situation für Sie persönlich alles erforderliche in Ihrem Sinne regeln zu können.
Ihr
Frank Simon, Bürgermeister

"Wenn du bei Nacht den Himmel anschaust,
wird es dir sein, als lachten alle Sterne,
weil ich auf einem von ihnen wohne,
weil ich auf einem von ihnen lache.
Du allein wirst Sterne haben, die lachen können."
- Antoine de Saint Exupéry -
Die Beziehung zu einem Menschen hört mit seinem Tod nicht einfach auf, sie bleibt bestehen.
Nehmen Sie sich Zeit für Ihren Toten – es ist auch eine wichtige Zeit für Sie selbst. In nahezu allen Pflegeheimen und Krankenhäusern haben die Schwestern und Pfleger viel Verständnis für Ihre Situation. Sagen Sie deutlich, dass Sie noch Abschied nehmen möchten. Sie werden Ihrem Verstorbenen dann in einem würdevollen Rahmen begegnen.
Und Sie haben alle Zeit der Welt, um alleine oder mit Ihnen nahe stehenden Personen Abschied zu nehmen.
Sie haben alle Zeit, die Sie benötigen, um stumme Zwiesprache zu halten, zu beten, zu segnen. Keiner wird Sie stören und Sie selbst bestimmen das Ende.
Haben Sie keine Angst, den lieben Verstorbenen zu berühren. Es ist tröstlich, einem lieben Menschen noch einmal ganz nahe zu sein.
Gleiches gilt auch, sollte der Tod in Ihrer Wohnung, in Ihrem Haus zu Ihnen kommen: Nehmen Sie sich Zeit!
Jetzt ist alles getan. Zünden Sie eine Kerze an, widmen Sie Ihre Gedanken noch einige Zeit Ihrem lieben Angehörigen. Gebete und Texte, die anderen auch schon geholfen haben, können uns dort helfen, wo uns selbst jedes Wort im Halse stecken bleibt.
Sie können aber auch einen Menschen dazubitten, der Sie mit Einfühlungsvermögen und Achtsamkeit begleitet. Rufen Sie den Seelsorger Ihrer Gemeinde; er kommt gerne und hilft Ihnen. Er wird Ihnen auch Mut machen. Und er wird mit Ihnen beten und einen Segen über Ihren Angehörigen sprechen. Um mit Ihrem Seelsorger zu sprechen, müssen Sie kein „frommer“ Christ sein.

Und wenn du dich getröstet hast,
wirst du froh sein, mich gekannt zu haben.
Du wirst immer mein Freund sein.
Du wirst dich daran erinnern,
wie gerne Du mit mir gelacht hast.
- Antoine de Saint Exupéry -
Wenn die Zeit für Sie gekommen ist, sollten Sie in aller Ruhe den nächsten Schritt tun: Rufen Sie ein Bestattungsinstitut an. Wählen Sie ein Beerdigungsunternehmen Ihres Vertrauens; bei den jetzt vor Ihnen liegenden Entscheidungen ist es hilfreich, einen verlässlichen Begleiter zu haben, der Ihnen viel Belastendes abnehmen kann.
Die Wahl eines Bestatters ist nicht nur eine Frage des Geldes, sondern viel mehr des Vertrauens. Der Bestatter kommt zu Ihnen ins Haus und bespricht in aller Ruhe mit Ihnen die notwendigen Schritte.
Sollte Ihr Angehörige zu Hause gestorben sein, rufen Sie Ihren Hausarzt an – er stellt den Totenschein aus.
Ihr Bestatter nimmt Ihnen viele Formularitäten ab (Meldung an Versicherung, Rentenkassen, Behörde etc.). Zusammen mit Ihnen wird der Bestatter dann Möglichkeiten suchen, den Abschied für Sie und Ihre Familie ganz persönlich und angemessen zu gestalten.
Dazu gehört:
- Der Rahmen der Trauerfeier.
Der Bestatter wird Ihnen Vorschläge machen, was das Ausschmücken, die Sargdekoration und das Aufstellen von Kerzenleuchtern angeht. - Alles, was während der Trauerfeier geschehen soll, besprechen Sie mit Ihrer Pfarrgemeinde.
Für die Auswahl des Sarges (und/oder der Urne) wird Ihnen der Bestatter eine Auswahl vorzustellen. - Er ist auch dafür zuständig, mit Ihnen den richtigen Termin für die Trauerfeier zu finden und diesen Termin dann mit dem Friedhof und dem Pfarrer abstimmen.
- In der Regel kümmert er sich auch um das Drucken der Benachrichtigungskarten und das Aufgeben von Zeitungsanzeigen.
Der zuständige Gemeindepfarrer wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termin mit Ihnen machen, an dem Sie in aller Ruhe den Verlauf der Trauerfeier besprechen können. Ihr Pfarrer ist jetzt nicht nur dafür da, die Trauerfeier zu halten. Er ist auch Seelsorger. Sie brauchen keine Scheu zu haben, ihn anzusprechen. Er hört Ihnen zu, hilft Ihnen, Ihre Gedanken und Gefühle zu ordnen, bei ihm kann man auch einfach weinen und klagen.
Er wird Ihnen nichts aufdrängen, sondern Ihnen einfach einfühlsam zur Seite stehen.

Der Tod trennt, der Glaube vereint.
Der Tod reißt auseinender,
die Hoffnung führt wieder zusammen.
- Adolf Donders -
Formalitäten, wie das beantragen der Sterbeurkunde kann und wird Ihnen der Bestatter gern abnehmen.
Sollten Sie dies selbst erledigen wollen, ist der Sterbefall spätestens am folgenden Werktag nach dem Todestag dem zuständigen Standesamt anzuzeigen. Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eines Menschen eingetreten ist.
Sollte der Tod im Krankenhaus oder Seniorenheim eingetreten sein, so erfolgt die schriftliche Anzeige durch die dortige Verwaltung.
Ist der Todesfall in Mainhausen eingetreten, wenden Sie sich an das Standesamt der Gemeinde.
Hier sind Ihre Ansprechpartner/innen:
Frau Ritter, Telefon 06182 / 89 00 29 im Rathaus Zellhausen
Herrn Gast, Telefon 06182 / 89 00 64 im Rathaus Mainflingen.
Dem Standesbeamten müssen Sie folgende Dokumente des Verstorbenen vorlegen:
- den Totenschein
- die Geburtsurkunde des Verstorbenen
- den Personalausweis
- je nach Familienstand weitere Dokumente wie die Heiratsurkunde, ein ev. vorhandenes Scheidungsurteil und/oder die Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartners.
Bitte denken Sie daran, die Sterbeurkunde mehrfach zu beantragen. Sie brauchen sie noch für:
- Krankenkasse
- Rentenversicherung
- Pflegeversicherung
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Versorgungsamt
- Lebensversicherung
- Betriebsrente
- Arbeitgeber.
Diese Behörden sollten umgehend vom Tod in Kenntnis gesetzt werden.
All das kann Ihnen das beauftragte Bestattungsunternehmen abnehmen.
Grundlegende und wichtige Entscheidungen, die Sie treffen müssen (auch hier kann Ihr Bestatter Ihnen raten), sind die Wahl des Friedhofes und die Art der Bestattung.
Bei allen Dingen, die Sie im Blick auf die Beerdigung zu entscheiden haben, kann es sehr hilfreich sein, wenn Sie wissen, wie Ihr verstorbener Angehöriger darüber selbst gedacht hat. Es ist sicher gut, zu Lebzeiten einige Fragen anzusprechen. Aber natürlich fällt es auch schwer, über den eigenen Tod und die eigene Bestattung zu sprechen. Einige Menschen haben ein schriftliches Testament hinterlassen, in dem sie u.a. ihre Beisetzung geregelt ist. Das kann für die Zurückbleibenden eine große Hilfe sein.
Verbrennen oder Sargbestattung?
Grundsätzlich müssen Sie entscheiden, ob Ihr Verstorbener in einem Sarg beigesetzt werden soll oder ob er verbrannt werden soll, um dann die Asche in einer Urne zu bestatten.
Es kann in beiden Fällen eine Trauerfeier mit Sarg geben, die meistens innerhalb von 5 – 10 Tagen stattfindet. Im Verbrennungsfall findet später dann noch eine Urnenbeisetzung im kleinen Kreis statt, bei der auf Wunsch auch der Pfarrer zugegen ist.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Trauerfeier, mit Urnenbestattung, erst sehr viel später, nach der Verbrennung stattfinden zu lassen.
Für Sie kann bei der Entscheidung, wie Sie Ihren Angehörigen beerdigen wollen, wichtig sein, wie Sie selbst zur Frage der Verbrennung oder Sargbestattung stehen oder ob der Verstorbene, zu Lebzeiten, einen diesbezüglichen Wunsch geäußert hat.
Viele Menschen sind recht entschieden für das eine oder das andere. Aus christlicher Sicht gibt es weder zur Verbrennung noch zur Erdbestattung etwas grundsätzlich Negatives zu sagen. Beide Bestattungsformen widersprechen nicht dem christlichen Glauben.
Die Trauerfeier kann Ihnen in der Zeit des Abschiednehmens eine Hilfe sein.
Viele Menschen erleben die Zeit bis zur Trauerfeier als eine besondere Zeit: Viel Unwichtiges bleibt liegen, bestimmte Dinge werden nicht angefasst in diesen Tagen – erst nach der Trauerfeier, erst nach diesem Abschied versucht man, wieder ins „normale“ Leben zu kommen.
Wer bestimmt Bestattungsart und Bestattungsort?
Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind die Angehörigen berechtigt, über Art und Ort der Bestattung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden.
Dabei geht der Wille des überlebenden Ehegatten vor dem aller Verwandten.
Hinterlässt der Verstorbene keinen Ehegatten, so geht der Wille der Kinder oder ihrer Ehegatten dem der übrigen Verwandten oder des Verlebten vor.

Die Mainhäuser Friedhöfe bieten Ihnen fast alle von Ihnen gewünschten Bestattungsformen an.
Unsere Mitarbeiterin, Frau Totzauer, Telefon 06182/ 89 00 32, berät Sie gern. Auch Ihr Bestatter kennt sich aus und wird Ihnen helfen.
Auf den Friedhöfen stehen Trauerhallen für die Abschiedsfeier bereit und es besteht die Möglichkeit, direkt vor der Trauerfeier noch einmal im engsten Familienkreis am offenen Sarg Abschied zu nehmen. Die vorhandenen Trauerhallen stehen sowohl für christliche, als auch für nicht konfessionell gebundene Trauerfeiern zur Verfügung.
Unabhängig von Wohnort oder Konfession kann sich jeder auf unseren Friedhöfen beisetzen lassen.
Letztlich entscheidend wird für Sie sein, ob der Friedhof für Sie in erreichbarer Nähe ist und wie er in seiner Gesamtanlage auf Sie wirkt.
Gern macht Frau Totzauer mit Ihnen Termine und zeigt Ihnen Orte und Möglichkeiten.
Auch das Sterben gehört zum Leben
Friedhöfe sind zwar in erster Linie Orte für Bestattungen und damit Ausdruck und Spiegel für den Umgang mit dem Tod innerhalb einer Gesellschaft. Die Stätten der letzten Ruhe sind aber nicht nur Orte der Trauer, sondern auch der Hoffnung und der würdigen Stille. Viele Menschen schätzen sie auch als grüne Erholungsräume und kulturelle Kleinode.
Unsere Friedhöfe verbinden das Notwendige mit dem Nützlichen. Hier vollziehen sich Begegnungen zwischen Trauernden und Spaziergängern. Gefühle werden ausgetauscht und menschliche Wärme vermittelt. Der Friedhof ist ein Treffpunkt für die Bevölkerung. Auch die Gemeindegeschichte wird hier lebendig. Friedhöfe erzählen von den letzten Ruhestätten von Familien und Persönlichkeiten.
Seit Menschen auf dieser Erde leben, bestatten sie ihre Toten. Wenn möglich, werden die Gräber gekennzeichnet und geschützt. Die Bestattungsformen des christlichen Abendlandes haben sich aus den biblisch-israelitischen und den antiken griechischen und römischen Traditionen entwickelt. Die ersten Christen bestatteten ihre Toten in Felshöhlen, Erdgräbern, Gruften und Katakomben. Das Römische Reich kannte zur Zeit Christi sowohl Körper- wie Brandbestattungen.
Versicherungen
Zunächst ist die zuständige Krankenversicherung unter Vorlage der vom Standesamt ausgestellten gebührenfreien Sterbeurkunde zu informieren. Erhielt der Verstorbene eine Kriegsrente oder die Verstorbene eine Kriegswitwenrente, ist umgehend eine Anzeige beim zuständigen Versorgungsamt erforderlich. In bestimmten Fällen ist auch die private Unfallversicherung, eine Privat-Sterbekasse oder bei einer bestehenden Lebensversicherung, die zuständige Versicherung vom Todesfall zu informieren.
Auch andere Versicherungen, wie z.B. die Privathaftpflicht-, Rechtsschutz-, Hausrat-, Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung vom Todesfall zu unterrichten, damit ggf. für den die Nachfolge antretenden Versicherungsnehmer der Versicherungsschutz weiterhin aufrechterhalten werden kann.
Banken, Sparkassen
Das Institut bei dem der Verstorbene ein Konto hatte sind ebenfalls umgehend zu verständigen. Sofern keine Kontovollmacht durch einen Angehörigen bestand, sind Zahlungsanweisungen nur dann möglich, wenn der Betreffende einen Erbschein vorlegt. In der Praxis jedoch begleichen die meisten Banken die anfallenden Beerdigungskosten zu Lasten des Kontos des Verstorbenen, sofern die Auslagen durch Originalrechnungen nachgewiesen werden.
Weiterhin ist zu prüfen, ob Änderungs- oder Kündigungsmitteilungen an den Wohnungsvermieter, für den Bezug von Strom, Gas, Wasser oder sonstige Verpflichtungen des Verstorbenen erforderlich sind.
Mitgliedschaften
War der Verstorbene Mitglied in einem Verein, einer Partei oder in einem Berufsverband, so ist auch dorthin der Tod mitzuteilen. Falls der Ehepartner an einer Fortsetzung der Mitgliedschaft interessiert sein, sollte dies ebenfalls mitgeteilt werden. War der Verstorbene aktives Mitglied, sollte die Vereinsführung rechtzeitig vom Tod ihres Mitgliedes informiert werden, da üblicherweise eine Abordnung an der Bestattung teilnehmen möchte.
Nachlassregelung
Es empfiehlt sich, zu Lebzeiten seine Angelegenheiten rechtzeitig und umsichtig zu ordnen. Dies sollte insbesondere dann geschehen, wenn man als Einzelperson lebt und kinderlos ist oder unverheiratet mit einem Partner zusammenlebt.
Insbesondere Alleinstehenden ist zu raten, Namen und Anschriften von zu benachrichtigenden Verwandten und Bekannten sowie andere wichtige Informationen an leicht auffindbaren Stellen in der Wohnung zu hinterlegen.
Ein notariell beurkundetes Testament ist insbesondere in den Fällen ratsam, in denen der Verstorbene Grundbesitz oder nicht nur geringfügiges Vermögen hinterlässt. Damit ist sichergestellt, dass der Nachlass auch demjenigen zukommt, den der Erblasser zu Lebzeiten begünstigen wollte.
Ist ein Testament nicht vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach gilt grundsätzlich, dass der Verstorbene von seinem Ehegatten und seinen Kindern jeweils zu Hälfte beerbt wird, sofern die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand lebten (Zugewinngemeinschaft). Bevor aber hier vielleicht die falschen Weichen gestellt werden, empfiehlt sich der Gang zu einem Notar.
Wird im Nachlass ein handgeschriebenes Testament mit Datum und Unterschrift des Erblassers gefunden, ist dies umgehend von den Angehörigen dem zuständigen Notariat auszuhändigen.
Ratgeber 'Handeln im Trauerfall' zum Download (pdf-Datei, 1,1 MB)

