Neubaugebiet Zellhausen-Süd
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
Liebe Interessentinnen, liebe Interessenten,
durch die immer höhere Nachfrage nach Wohnraum hat sich die Gemeinde Mainhausen entschieden, weitere Bauflächen (Projekt „Zellhausen Süd“) auszuweisen.
Bereits mit der Veröffentlichung der Pressemeldung zum neuen Baugebiet gingen erste Anfragen von interessierten Bürgerinnen und Bürgern ein. Stand heute führt die Gemeinde Mainhausen auf Ihrer Interessentenliste über 250 Vormerkungen (Anmeldung siehe unten) von privaten Bauherren, obwohl das Baugebiet noch nicht öffentlich beworben wird. Die Anfrage von Investoren liegt inzwischen in ähnlicher Größenordnung.
Schon heute weist die Gemeinde Mainhausen darauf hin, dass es bei der Bauplatzvergabe erklärtes Ziel ist, keine großflächige Vergabe an Investoren durchzuführen, sondern Wohnbebauung im privaten Sektor zu fördern.
Im September 2019 fand ein erster Workshop mit über 80 interessierten Bürgerinnen und Bürgern im Bürgerhaus Zellhausen statt, um gemeinsam Ziele für das geplante Gebiet zu erarbeiten (siehe PM unter folgendem Link https://www.mainhausen.de/pressemeldungen/buergerworkshop-zur-wohnbaugebietsentwicklung-zellhausen-sued-1569339046/2019/09/24 ).
Unter Berücksichtigung der damaligen Beiträge hat das Planungsbüro Thomas Egel nun einen ersten Bebauungsplanentwurf erstellt. Bewusst wurde dieser in eine frühzeitige Offenlage gegeben. Der Gemeinde Mainhausen und den beauftragten Planern war es sehr wichtig, weitere Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger, den Trägern öffentlicher Belange, sowie anderen Institutionen zu erhalten. Diese fließen nun in die weitere Planung ein und werden Bestandteil der Erstberatung in den politischen Gremien sein. Inhaltlich wurde von Seiten der Gemeindevertretung über das Planwerk bisher noch nicht diskutiert.
Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen finden Sie in der nachfolgenden FAQ Liste:
Die Flächen im Süden Zellhausens sind bereits seit vielen Jahren im Regionalen Flächennutzungsplan als „Bauerwartungsland“ ausgewiesen. Ohne dass das Baugebiet beworben wurde, sind inzwischen 250 Anfragen von Interessenten eingegangen - meist sind dies junge Familien. Das zeigt deutlichen den Bedarf an Bauland in unserer Region.
Die Gesamtfläche des Plangebietes umfasst in etwa 15 Hektar. Hierin sind sowohl die künftigen Bauflächen, Verkehrsflächen, als auch die zu erhaltenen Grünflächen erhalten.
Interessenten für den Erwerb eines Grundstückes können sich bei der Firma Terramag, Frau Verena Schneider, melden.
Kontaktdaten: E-Mailadresse v.schneider(@)terramag.de
Es werden folgende Informationen benötigt:
- Namen aller Kaufinteressenten
- Aktuelle Anschrift
- Telefonnummer
- Information über bevorzugten Stadtteil (Mainflingen oder Zellhausen?)
- Wunschgröße des Grundstücks
Ja, im Neubaugebiet wird eine weitere Kindertagesstätte für den U3- und Ü3-Bereich entstehen. Diese ist als erste Baumaßnahme im neuen Gebiet geplant.
Ja, es ist geplant, eine Einrichtung im Bereich „Betreutes Wohnen“ vorzusehen.
Die Energieversorgung wird ein zentrales Thema des Neubaugebietes sein. Erklärtes Ziel ist es, neue und vor allem klimafreundliche und ökologische Wege zu gehen. Diese reichen von der Möglichkeit eines kalten Nahwärmenetzes, autark versorgt mit Photovoltaik und Wärmepumpen, bis hin zu zentralen Cloudspeicherlösungen von Sonnenenergie. Am Ende muss die Energieversorgung final von den politischen Gremien in den anstehenden Beratungen festgelegt werden.
Die Energieversorgung wird ein zentrales Thema des Neubaugebietes sein. Erklärtes Ziel ist es, neue und vor allem klimafreundliche und ökologische Wege zu gehen. Diese reichen von der Möglichkeit eines kalten Nahwärmenetzes, autark versorgt mit Photovoltaik und Wärmepumpen, bis hin zu zentralen Cloudspeicherlösungen von Sonnenenergie. Am Ende muss die Energieversorgung final von den politischen Gremien in den anstehenden Beratungen festgelegt werden.
Das hängt von der Anzahl der entstehenden Wohneinheiten ab. Aktuell gehen wir von einem Platz für etwa 830 Menschen aus.
Vorrangig dient die Planung südlich der Friedenstraße der verkehrlichen Erschließung des Neubaugebietes. Die komplette Verkehrsführung über die bestehenden Straßen wie Wald- und Ringstraße, den Mainring, die Bahnhofstraße oder über die Friedenstraße selbst ist nicht zielführend, vor allem in Hinblick auf zukünftige Entwicklungen. Eine eigene Anbindung des Neubaugebietes und eine zusätzliche Verbindungsachse zum Bahnhof ist angesichts der angestrebten Verkehrswende von Anfang an vorzusehen. Wird hierauf verzichtet, ist die dann unzureichende Straßenverkehrsführung später nicht mehr korrigierbar. Diese Wegeführung ist die einmalige Chance, die zunehmende West- Ausrichtung des Ortsteils verkehrstechnisch vorzuplanen und auszustatten. Dies insbesondere im Hinblick auf die Anbindung des Bahnhofs. Es ist gleichzeitig beabsichtigt das alte Industriegleis und den dort vorhandenen Grünstreifen weiter als ökologischen Puffer zur südlich entstehenden Bebauung vorzuhalten.
Zudem erspart die direkte Anbindung an diese Verkehrsachse den kompletten Baustellenverkehr durch die bestehenden Wohngebiete. Zusätzlich kann der Einfahrtsverkehr ins gesamte Ortsgebiet künftig durch eine bauliche Veränderung stark eingebremst werden.
Des Weiteren fließen in diesem Bereich die Anregungen aus dem Bürgerworkshop ein. Soll wurde unter anderem eine weitere Nahversorgungsmöglichkeit gewünscht. Zudem bietet die Fläche den Platz für wichtige Einrichtungen der Infrastruktur, welche künftig das Wohngebiet vom Verkehrsfluss entlasten sollen. Hierzu zählen beispielsweise Packstationen und Ladepunkte für Elektrofahrzeuge.
Eine Vergabe im Rahmen eines Einheimischen-Modells ist durchaus denkbar. Letztlich muss dies aber durch die politischen Gremien der Gemeinde festgelegt werden.
Ja, eine Anbindung an den ÖPNV ist vorgesehen und bereits bei der Kreisverkehrsgesellschaft für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans ab 2024 als Wunsch hinterlegt.
Die Erschließung des Gesamtgebietes ist in einem Zug geplant, allerdings wird sich die Bebauung im Einzelnen über einen gestreckten Zeitraum ziehen. Ziel sollte es aber sein, das Gesamtgebiet in einem vorgegebenen Zeitrahmen zu bebauen, um damit Leerflächen für die Zukunft zu vermeiden.
Eine Umlegung der Fläche erfolgt entweder durch die komplette Übertragung der Grundstücksfläche an die Gemeinde Mainhausen zu einem noch festzulegenden Kaufpreis oder durch Flächenabzug im Rahmen der Umlegung.
Die Gemeinde verfügt über Bruttobauland von 1 Hektar Fläche.
Ziel muss es sein, das Gebiet kostendeckend zu entwickeln. Ein Erlös für die Gemeinde entsteht nur durch den Verkauf der eigenen Grundstücksflächen. Hier wird die Gemeinde wie jeder andere Eigentümer behandelt und muss Flächen in den allgemeinen „Topf“ einbringen und somit zur Finanzierung der Erschließung des Gebietes beitragen.
Im Wesentlichen bedeutet die treuhänderische Abwicklung eine Entlastung für die Verwaltung der Gemeinde, die ein Projekt dieser Größenordnung nicht allein bewältigen kann. Wichtig ist, dass die Gemeinde bei der treuhänderischen Abwicklung jederzeit die Steuerungshoheit über sämtliche Verfahren behält. Dies ist im Vergleich zum privaten Baugebiet im Mainfächer Mainflingen ein wesentlicher Vorteil.
Nein, der aktuell vorliegende Bebauungsplan ist ein erster Entwurf des Planungsbüros, welcher unter anderem aus den Vorschlägen des Bürgerworkshops erstellt wurde. Er enthält noch keinerlei konkrete Festlegungen und Wünsche der Gemeinde Mainhausen. In den politischen Gremien hat noch keine Beratung stattgefunden. Wichtig war zunächst, ein möglichst breites Meinungsbild aus der Bevölkerung einzuholen. Die neuen Erkenntnisse werden nun abgewogen und in den Bebauungsplan eingearbeitet. Es wird sicherlich noch Veränderungen bis zum finalen Entwurf geben. Vor der endgültigen Beschlussfassung erfolgt ohnehin nochmals eine gesetzlich vorgeschriebene erneute Offenlage der Planunterlagen im Rahmen derer erneut Anregungen und Bedenken von allen vorgebracht werden können.
Nach dem aktuell vorliegenden ersten Entwurf sind Gebäude bis zu maximal drei Vollgeschossen zulässig. Der Großteil des Gebietes ist mit zwei Vollgeschossen beplant. Hier soll unbedingt ein harmonisches Einfügen auf die bestehende Bebauung erfolgen. Auch hierbei gilt, dass dies noch keiner endgültigen Festlegung unterliegt und dies mit in die kommenden Beratungen einfließen muss.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan „Zellhausen Süd“
Ortsteil Zellhausen
Gemäß § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mainhausen hat in ihrer Sitzung am 17.12.2019 den Beschluss zur Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gefasst.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem abgedruckten Planausschnitt (nicht maßstäblich) ersichtlich.
Zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch wesentliche und entscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, wird der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung in der Zeit vom
28.12.2020 bis einschließlich 05.02.2021
im Rathaus der Gemeinde Mainhausen, OT Mainflingen, Humboldtstraße 46-48, während der allgemeinen Dienststunden (Kernarbeitszeit) öffentlich ausgelegt.
Die den Festsetzungen zu Grunde liegenden DIN-Vorschriften sind in der Auslegungsstelle einsehbar.
Jedermann hat das Recht, die Entwurfsplanung während der Offenlegung einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen zur Bauleitplanung können mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Vorstand der Gemeinde Mainhausen, OT Mainflingen, Humboldtstraße 46-48, eingebracht werden.
Die allgemeinen Dienststunden (Kernarbeitszeit) der Gemeindeverwaltung Mainhausen sind:
Montag | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Dienstag | 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
Freitag | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Aufgrund der aktuellen Situation rund um das Coronavirus bitten wir telefonische Terminvereinbar unter 06182-8900-0 oder 06182-8900-33. Die Anregungen können auch telefonisch zur Niederschrift eingebracht werden.
Diese Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen können ab dem 28.12.2020 auf der Internetseite der Gemeinde Mainhausen, www.mainhausen.de und unter www.planungsgruppe-egel.de unter dem Link „Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Mainhausen Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB die Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens und die Durchführung der Verfahrensschritte an die Planungsgruppe Thomas Egel in Langenselbold übertragen ist.
Mainhausen, den 18.12.2020
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Mainhausen
Torsten Reuter, Erster Beigeordneter
Anschreiben-TÖB-BBpl-Zellhausen-Sued (65 KB)
- Formblatt-Anlage-1-BBpl-Zellhausen-Sued (17 KB)
- Planteil-BBpl-Zellhausen-Sued (2 MB)
- Textteil-BBpl-Zellhausen-Sued (895 KB)
- Anlage-1-BBpl-Schallimmissionsprognose (6 MB)
- Anlage-2-BBpl-Lärmgutachten (2 MB)
- Anlage-3-BBpl-Fortschreibung-Verkehrstechnische-Untersuchung (10 MB)
- Anlage-4-BBpl-Baugrunduntersuchung (4 MB)
- Anlage-5-BBpl-Entwaesserungskonzept-2020 (4 MB)
- Planteil-LP-BBpl-Zellhausen-Sued (2 MB)
- Textteil-LP-BBpl-Zellhausen-Sued (477 KB)
