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AB MITTWOCH GELTEN AUCH IM KREIS OFFENBACH STRENGERE REGELN

Inzidenz liegt inzwischen kontinuierlich über 50

Die Inzidenz nach dem Robert-Koch-Institut liegt für den Kreis Offenbach seit dem 16. August 2021 konstant über dem zweiten Warnschwellenwert gemäß des „Präventions- und Eskalationskonzeptes zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen“.

Aufgrund eines Ausbruchsgeschehens in einem Betrieb im Kreisgebiet beobachtet der Corona-Krisenstab des Kreises in den vergangenen Tagen die Entwicklung der Inzidenz sehr genau. „Dazu sind diffuses Infektionsgeschehen und örtlich eingrenzbare Ausbruchsgeschehen, beispielsweise innerhalb einer Einrichtung, voneinander getrennt zu betrachten“, sagt Landrat Oliver Quilling. „Für verschärfende Maßnahmen, die durch Allgemeinverfügungen zu regeln sind, ist insbesondere das diffuse Infektionsgeschehen von Bedeutung.“

Die Fallzahlen entwickeln sich im Kreis Offenbach ebenso wie in der gesamten Metropolregion FrankfurtRheinMain kontinuierlich und immer schneller nach oben. Zusätzlich nimmt auch die Belegung in den beiden Kliniken im Kreis wieder zu. Innerhalb von zwei Wochen hat sich die Zahl der an COVID erkrankten Personen verdoppelt. Deswegen gelten ab Mittwoch, 25. August 2021, weitere Einschränkungen, diese werden vom Land Hessen im Eskalationskonzept vorgegeben und sind durch eine Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes umzusetzen.

Folgende Änderungen zu den aktuellen Regeln nach den Bestimmungen der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoSchuV) des Landes Hessen gibt es konkret:

  • Bei Veranstaltungen, darunter auch Fachmessen und Kulturangebote, sind maximal 250 Personen in geschlossenen Räumen und 500 Personen im Freien erlaubt. Genesene oder vollständig geimpfte Personen zählen nicht mit. Das Gesundheitsamt kann Ausnahmen zulassen.
  • Ausschließlich Genesene, Geimpfte, Getestete dürfen die Innengastronomie, Veranstaltungen im Innenraum (Zusammenkünfte, Fachmessen, Kulturangebote, Galerien, Theater, Museen, an denen mehr als 25 Personen teilnehmen) und Sportstätten (insbesondere Fitnessstudios, Hallenbäder, Saunen, Sporthallen) betreten. Das gilt auch für körpernahe Dienstleistungen, für Spielbanken, Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen, für die Innenräume von Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie für die Einrichtungen der Behindertenhilfe.
  • In Hotels und auf Campingplätzen mit Gemeinschaftseinrichtungen muss ein negativer Coronatest bei der Anreise sowie bei längerem Aufenthalt zweimal pro Woche vorgelegt werden. Genesene oder vollständig geimpfte Personen sind von der Testpflicht befreit.
  • Überall, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, ist eine medizinische Maske – OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar, jeweils ohne Ausatemventil – zu tragen. Dies ist insbesondere beim Einlass in Verkaufsstellen des Einzelhandels, in Warteschlangen, an Haltestellen des ÖPNV und bei öffentlichen Darbietungen zu beachten.

Die Allgemeinverfügung ist befristet bis zum Freitag, 24. September 2021. Gemäß dem Eskalationskonzept sollen die Beschränkungen wieder ab dem nächsten Tag zurückgenommen werden, wenn der Schwellenwert der jeweiligen Stufe fünf Tage in Folge unterschritten wurde.

Eine Übersicht über Teststellen, wo Corona-Schnelltests aktuell kostenlos erhältlich sind, kann unter www.kreis-offenbach.de/testanspruch abgerufen werden. Corona-Schutzimpfungen sind ohne Termin möglich. Alle Details sind unter www.kreis-offenbach.de/impfzentrum nachzulesen.

Für die Fragen der Bürgerinnen und Bürger sind unter www.kreis-offenbach.de/corona viele Informationen zusammengestellt. Darüber hinaus ist eine Corona-Hotline, Telefon 06074 8180-2222 und E-Mail corona-hotline@kreis-offenbach.de geschaltet. Diese ist montags bis freitags in der Zeit von 9:00 bis 17:00 Uhr erreichbar.