Pressemeldungen

Jahreshauptversammlung der Mainhäuser Feuerwehr abgesagt

Die letzten Wochen haben leider gezeigt, dass die Pandemie noch nicht überwunden ist. Unter den momentanen Gegebenheiten kann die für Freitag, den 03.12.2021 terminierte Jahreshauptversammlung der Mainhäuser Feuerwehr nicht stattfinden.

Gemeindeverwaltung hat zwischen den Jahren geschlossen

Bürgerservice auch 2022 einmal im Monat samstags geöffnet

Die Verwaltung der Gemeinde Mainhausen bleibt wie gewohnt zwischen den Jahren vom 27.12.2021 bis 31.12.2021 geschlossen.

Termine stehen bis zum 23.12.2021 zur Verfügung. Auch eine Samstagsöffnung für Berufstätige wird am 13.12.2021 angeboten. 

Zehn Tipps für eine sichere Adventszeit

DFV: Sorgsamerer Umgang mit Kerzen kann Brände vermeiden

Berlin – Die Feuerwehren in Deutschland informieren zu diesem ersten Adventswochenende über die Brandrisiken in der Vorweihnachtszeit: „Unachtsamkeit etwa beim Umgang mit dem Adventskranz ist in dieser Zeit eine der häufigsten Ursachen für Zimmer- und Wohnungsbrände“, erklärt Frank Hachemer, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV).

Vermessung des Instrumentenlandesystems (ILS)

Vom 26. bis voraussichtlich 27. November 2021 wird das Instrumentenlandesystem der Nordwest-Landebahn des Frankfurter Flughafens vermessen. Ein speziell hierfür ausgerüstetes Messflugzeug überprüft dabei die Präzision der Signale, die für sichere Landungen erforderlich sind. Untersucht werden beide Betriebsrichtungen, also Anflüge sowohl aus dem Osten als auch aus dem Westen kommend.

Amtliche Bekanntmachung

der Friedhofsgebührenordnung und Anlage 2 der Gemeinde Mainhausen
tritt mit Wirkung zum 01.01.2022 in Kraft

Aufgrund der §§ 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I  S. 142, zuletzt geändert durch Artikel 1, des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBI. S. 318), der §§ 1 bis 5a und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. S. 134),

Amtliche Bekanntmachung

der Friedhofsordnung der Gemeinde Mainhausen
tritt mit Wirkung zum 01.01.2022 in Kraft

Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2016 (GVBl. I. S. 167) in Verbindung mit dem Friedhofs- und Bestattungsgesetz vom 05. Juli 2007 (GVBl. I S. 338, 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.08.2018 (GBVI. S 381)

RMV-Fahrplan 2022: Mehr Platz für Fahrgäste und X-Bus-Ausbau

Mehr Kapazitäten auf Taunusstrecke und ab Sommer auf der Odenwaldbahn / Neue IC-Verbindung für Mittelhessen / Erweiterung des X-Bus-Netzes / Flexibilität durch neue On-Demand-Angebote

Der Rhein-Main-Verkehrsverbund weitet zum neuen Fahrplan 2022 das Angebot aus.

Standesamt bietet im kommenden Jahr neue Trauorte an

Ja-Wort an den Mainhäuser-Seen

Das Standesamt Mainhausen bietet im kommenden Jahr an 2 Samstagen Eheschließungen der besonderen Art an. Am Samstag, den 07.05.2022 am Königssee in Zellhausen und am Samstag, den 16.07.2022 am Badesee in Mainflingen können jeweils 4 Brautpaare sich offiziell das Ja-Wort am See geben und somit in einer ganz besonderen-Location den Bund fürs Leben eingehen“, so Marco Jähner, Leiter des Mainhäuser Standesamtes.

Haushalt 2022 einstimmig beschlossen

In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung haben die Gremiumsmitglieder fraktionsübergreifend den Haushalt der Gemeinde Mainhausen für das Jahr 2022 einstimmig beschlossen. Ein Ergebnis, dass in den letzten Jahrzehnten niemandem mehr in Erinnerung ist.

Die vorangegangenen Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss wurden nach der Einbringung des Haushaltsplanes von Bürgermeister Frank Simon am 14.09.2021 ebenso ohne Verzug wie die endgültige Abstimmung in der Sitzung am 02.11.2021 erledigt.

Gemeindearchiv Mainhausen begrüßt neue Mitarbeiterin

Die Gemeinde Mainhausen heißt Frau Ingrid Rickstat als neue Mitarbeiterin im Gemeindearchiv herzlich willkommen. Frau Rickstat ist Kulturwissenschaftlerin mit einem abgeschlossenen Masterstudium im Bereich Europäische Ethnologie- und Archäologie.

Neubau der Bushaltestellen am Keilmannsplatz in Zellhausen

In der vergangenen Woche haben die Arbeiten zur Baumaßnahme für die neuen barrierefreien Bushaltestellen am Keilmannsplatz in Mainhausen-Zellhausen begonnen. Aktuell wird der Verkehr durch eine halbseitige Sperrung in Fahrtrichtung Seligenstadt geregelt.

Gedenken der Opfer am Volkstrauertag

In kleinem Rahmen gedachten die Vorsitzenden der beiden Ortsverbände des Sozialverbandes VdK in Mainhausen gemeinsam mit Vertretern aus der Kommunalpolitik und den Vorsitzenden der beiden Vereinsringe anlässlich des Volkstrauertages der Opfer der beiden Weltkriege.

Ambulanter Kinder- & Jugendhospizdienst des Malteser Hilfsdienstes e.V. stellt sich vor

Seit 2020 gibt es einen Hospizdienst im Kreis Offenbach für Kinder und Jugendliche, die lebensverkürzend erkrankt sind. Für die betroffenen Familien und Freunde verändert die Diagnose einer unheilbaren Krankheit das bisherige Leben von Grund auf.

Im Rahmen der Aktion „Schritt für Schritt in Bewegung kommen“ besuchten Mitarbeiterinnen des Ambulanten Kinder- & Jugendhospizdienstes Stadt und Kreis Offenbach

Selbstständig im Nebenerwerb – wie geht das?

Kostenfreies Webinar im Rahmen der bundesweiten IHK-Aktionswoche „Klein anfangen – groß rauskommen“

Am Freitag, dem 19. November 2021, 10:00 – 11:00 Uhr informiert die IHK Offenbach am Main „online“ im Rahmen der bundesweiten IHK-Aktionswoche Gründungsinteressierte über den Start einer Selbstständigkeit im Nebenerwerb.

Baustelleninformation Rathausstraße 12

Die Einschränkungen in der Rathausstraße im Ortsteil Zellhausen verlängern sich bis zum 08.12.2021.

Wir bitten um Verständnis!

Amtliche Bekanntmachung

Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Mainhausen

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318), der §§ 30, 31, 36 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert mit Artikel 11 des Gesetzes vom 04.09.2020 (GVBL. S. 573), der §§ 1 bis 5a, 6a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.05.2018(GVBl. S. 274), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Mainhausen in der Sitzung am 02.11.2021 folgende Änderung der Wasserversorgungssatzung vom 20.03.2018 beschlossen:

Die Wasserversorgungssatzung wird geändert.

  1. Die Regelung von § 26 Abs. 3 erhält folgenden Wortlaut: Die Gebühr beträgt pro m³ 1,66 EUR. Sie enthält die gesetzliche Umsatzsteuer.
  1. Die Regelung von § 27 Abs. 1 der Satzung erhält folgenden Wortlaut: Die Zählermiete (Messgebühr) beträgt je Wasserzähler und angefangenem Kalendermonat bei Wasserzähler mit einer Größe:
    bis QN 2,5  1,58 EUR
    bis QN 6     1,70 EUR
    bis QN 10    2,53 EUR
    bis QN 15    3,28 EUR
    Die Zählermiete enthält die gesetzliche Umsatzsteuer.
  1. Die Regelung von § 33 erhält folgenden Wortlaut: Umsatzsteuer
    Soweit Ansprüche der Gemeinde der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, ist die Umsatzsteuer von dem Pflichtigen zusätzlich zu entrichten, soweit in dieser Satzung nicht bereits Endpreise aufgeführt sind.
  1. Der bisherige Ausfertigungsvermerk "Die Satzung wird hiermit ausgefertigt" wird durch folgenden aktuellen Text ersetzt: "Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtwirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden."
  1. Die Änderung der Satzung wird zum 01.01.2022 wirksam.

63533 Mainhausen, den 09.11.2021

Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Mainhausen

Frank Simon, Bürgermeister

Amtliche Bekanntmachung

Änderung der Entwässerungssatzung

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318), der §§ 37 bis 40 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert mit Artikel 11 des Gesetzes vom 04.09.2020 (GVBl. S. 573), der §§ 1 bis 5 a), 6 a), 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 274) der §§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.01.2005 (BGBl. I S. 114), zuletzt geändert durch Art. 2 der Verordnung vom 22. 08.2018 (BGBl. I S. 1327 und der §§ 1 und 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (HAbwAG) in der Fassung vom 29.09.2005 (GVBl. I S. 664), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.09.2015 (GVBl. I S. 362), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde in der Sitzung am 02.11.2021 folgende Änderung der Entwässerungssatzung vom 20.03.2018 beschlossen.

Die Entwässerungssatzung wird wie folgt geändert:

a) § 24 Abs. 1 der Satzung lautet:
Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt, pro Quadratmeter wird eine Gebühr von 0,68 Euro jährlich erhoben. Ab dem Kalenderjahr 2023 beträgt diese Gebühr 0,63 EUR jährlich.

b) § 26 Abs. 1 der Satzung lautet:
Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück.

Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter Frischwasserverbrauch

a) Bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage 2,80 Euro
b) Bei notwendiger Vorreinigung des Abwassers in einer Grundstückskläreinrichtung 2,80 Euro

c) § 28 Buchstabe b) der Satzung lautet:
Gebührenmaßstab für das Abholen und Behandeln von Schlamm aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus Gruben ist die abgeholte Menge dieser Stoffe. Die Gebühr beträgt pro angefangenen Kubikmeter

b) Abwasser aus Gruben 58,00 Euro.

Der bisherige Ausfertigungsvermerk "Die Satzung wird hiermit ausgefertigt" wird durch folgenden aktuellen Text ersetzt:

"Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden."

Die Änderung der Satzung wird zum 01.01.2022 wirksam.

63533 Mainhausen, den 09.11.2021

Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Mainhausen

Frank Simon, Bürgermeister

Anmeldung zur Konfirmandenzeit ab Januar 2022

Die Evangelische Kirchengemeinde Seligenstadt und Mainhausen ruft Jugendliche, die 2007/ 2008 geboren wurden und in Seligenstadt und Mainhausen leben auf, sich für die Konfirmandenzeit ab Januar 2022 anzumelden.

Infos und Anmeldeunterlagen gibt es am Dienstag, den 30. November, um 19 Uhr im Evangelischen Gemeindezentrum in der Jahnstraße 24 in Seligenstadt.

Gottesdienst am Buß- und Bettag

Den Buß- und Bettag im November, der seit der Einführung der Pflegeversicherung kein gesetzlicher Feiertag mehr ist, begeht die Evangelische Kirchengemeinde Seligenstadt und Mainhausen mit ihrem traditionellen ökumenischen Gottesdienst am Abend.

Um 19 Uhr lädt Pfarrer Alexandru Lita am Mittwoch, den 17. November, in die Evangelische Kirche in Seligenstadt in der Aschaffenburger Straße ein. Pastor Ingo Hunaeus von der Kirche des Nazareners wird die Predigt halten.

Kurzfristige Vollsperrung der Kettelerstraße im Ortsteil Mainflingen

Im Bereich Kettelerstraße 10 und 10a hat sich die Fahrbahn abgesenkt. Aus Sicherheitsgründen musste die Straße voll gesperrt werden. Die Reparaturarbeiten sollen in der Zeit

vom 08.11.2021 bis 11.11.2021 durchgeführt werden. Anschließend kann die Straße wieder normal befahren werden.

Gemeinde lädt zum Gewerbestammtisch ein!

Die Gemeinde Mainhausen lädt die Gewerbetreibenden aus Mainhausen und Umgebung zu einem offenen Gewerbestammtisch ein. Unter dem Motto „Eine gute Zusammenarbeit mit der örtlichen Wirtschaftsförderung und die Kommunikation ist der halbe Weg zum Ziel“ möchten Bürgermeister Frank Simon und Wirtschaftsförderin Kirsten Zöller sich die Zeit zum Austausch nehmen und die Zusammenarbeit der Wirtschaftsförderung der Gemeinde mit den Unternehmen in einer ungezwungenen Runde vorstellen.

Baustelleninformation - Hirtengasse

Kurzfristige Vollsperrung der Hirtengasse im Ortsteil Zellhausen

In der Hirtengasse sind noch Asphaltreparaturarbeiten durchzuführen. Da die ausführende Firma kurzfristig Kapazitäten frei hat wird die Straße
vom 03.11.2021 bis 05.11.2021
in dem unten gekennzeichneten Bereich voll gesperrt.

Schaurig schönes Halloween Spuktakel statt KinderKino

Knapp eineinhalb Tage hat allein der Aufbau und das Dekorieren für das junge Team von der Gemeinde Mainhausen gedauert. Dann regnete es auch noch bis kurz vor Veranstaltungsbeginn und es wurde unzählige Male in den Himmel geschaut und gehofft. Am Ende hat sich aber die Mühe und das Bibbern gelohnt, denn kurz vor 17 Uhr war es von oben trocken und für 40 Kinder ging pünktlich der gruselige Spaß los.

Streuobstpatenschaftsprojekt in Mainhausen ein Erfolg!

Um dem Rückgang der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft entgegenzuwirken, hat die Gemeinde Mainhausen zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft Fledermaus- und Amphibienschutz Seligenstadt und Mainhausen (AgFA) ein Streuobstwiesenpatenschaftsprojekt ins Leben gerufen. An dem Projekt beteiligen sich bisher 19 Paten- und Patenfamilien, die für ein oder zwei Obstbäume die Patenschaft übernahmen.

Eilmeldung: Linienverkehr 58 und OF-85 ab 02.11.2021

Wie die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach soeben mitteilt, wird die Umleitung der Linien 58 und OF-85 ab morgen (Betriebsbeginn) offiziell beendet. Die Linien nehmen wieder den regulären Weg. Die Ersatzhaltestelle im Ortsteil Mainflingen gegenüber den Netto-Marktes entfällt.