Pressemeldungen

Amtliche Bekanntmachung

der Friedhofsordnung der Gemeinde Mainhausen
tritt mit Wirkung zum 01.01.2022 in Kraft

Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2016 (GVBl. I. S. 167) in Verbindung mit dem Friedhofs- und Bestattungsgesetz vom 05. Juli 2007 (GVBl. I S. 338, 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.08.2018 (GBVI. S 381)

hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Mainhausen in der Sitzung vom 02.11.2021 für die Friedhöfe der Gemeinde Mainhausen folgende Änderung der Satzung (Friedhofsordnung) vom 29.06.2018, beschlossen:

§ 4 Schließung und Entwidmung des „Alten Friedhof“ Zellhausen

(4)
Die vorhandenen Grabstätten können nur noch bis zum 31.12.2027 verlängert werden und dies höchstens bis zum 31.12.2042. Ab dem 01.01.2028 sind keine Verlängerungen der Grabstätten jeglicher Art mehr möglich. Der / Die Nutzungsberechtigte/n haben trotzdem die Kostenpflicht bei Grabräumung.

§ 12 Arten der Grabstätten

(1)
Auf den Friedhöfen werden folgende Arten von Grabstätten zur Verfügung gestellt:

Friedhof Mainflingen

d) Urnengrabstätten, pflegeleichte Urnenerdgrabstätten, mehrstellige Grabstätten (§ 22)

Friedhof „Waldfriedhof Zellhausen“

c) Urnenwahlgrabstätten, pflegeleichte Urnenerdwahlgrabstätten, mehrstellige Grabstätten (§ 22)

§ 22 Abmessungen und Nutzungszeiten von Urnengrabstätten

(3)
Urnenwahlgrabstätten sind für Urnenbestattungen bestimmte Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 15 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Die Zahl der Urnen, die in einer Urnenwahlgrabstätte bestattet werden können, richtet sich nach der Größe der Grabstätte; die für eine Urne bestimmte Mindestfläche beträgt 0,24 m².

Friedhof Mainflingen

Urnenwahlgrabstätte                            Neues Urnengrabfeld
Länge:          0,80 m                            0,80 m
Breite:          0,60 m                            0,80 m
Abstand:       0,30 m                            0,30 m

Pflegeleichte Urnenerdgräber
Länge:          0,40 m
Breite:          0,40 m
Abstand:       0,30 m

Waldfriedhof Zellhausen

Urnenwahlgrabstätte
Länge:          1,20 m
Breite:          1,20 m
Abstand:       0,60 m 

Pflegeleichte Urnenerdgräber
Länge:          0,40 m
Breite:          0,40 m
Anstand:       0,30 m

IV. Herrichtung, Bepflanzung und Unterhaltung der Grabstätten

(7)
Für die pflegeleichten Urnenerdgrabstätten werden Ablageplätze für Blumen-schmuck, Kerzen oder ähnliches vorgesehen. Eine Ablage von Gegenständen direkt an der Grabstätte ist, außer bei Bestattungen, ganzjährig nicht erlaubt.

§ 38 Inkrafttreten

Die Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Gleichzeit tritt die bisherige Friedhofsordnung vom 29.06.2018 außer Kraft.

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung vom 02.11.2021 übereinstimmt und dass die für die Rechtwirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

§ 32 bleibt unberührt

 

Mainhausen, den 25.11.2021
Gemeindevorstand der Gemeinde Mainhausen

 

Frank Simon, Bürgermeister