Pressemeldungen

Abfallgebühren sind Thema in den Gremien

Ausschreibungsergebnis wie erwartet teurer als bisher

„Mit der zum 01. Januar 2015 bundesweit flächendeckend einzuführenden getrennten Biomülleinsammlung wurden die Landkreise, Zweckverbände, Kommunen, die  Entsorgungswirtschaft und nicht zuletzt die Bürger mit einer neuen Herausforderung in der Abfallentsorgung konfrontiert“, so Bürgermeisterin Ruth Disser. „Ein positives Ergebnis ist zweifelsfrei, dass weniger Müll der sogenannten thermischen Verwertung, also der Verbrennung zugeführt wird. Bessere, umweltschonendere Verwertungswege wie Biomüllvergärung und -kompostierung sowie die Altpapierverwertung gewinnen glücklicher Weise an Bedeutung“, so die Bürgermeisterin weiter.

Die Gestaltung der Abfallgebühren muss entsprechend des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) kostendeckend erfolgen und bildet einen in sich geschlossenen Gebührenbereich, der ausschließlich die Kosten der kommunalen Abfallentsorgung widerspiegelt. So muss nun die Kostenentwicklung seit der Einführung der getrennten Biomüllentsorgung zum 01. Januar 2015 und die Kostensteigerung im Entsorgungsbereich abgebildet werden. Die Kostensteigerungen sind auch ein Ergebnis der zum 01.Januar 2016 in Kraft getretenen neuen Entsorgungsverträge. Die kommunalen Entsorgungsdienstleistungen waren in 2015 europaweit neu auszuschreiben.

Die durch die alten, günstigeren Entsorgungsverträge entstandenen Rücklagen wurden mit der zunächst kostenfreien Biotonneneinführung an die Bürger weitergegeben. Dies zum einen, um die Akzeptanz der getrennten Biomülleinsammlung zu steigern und zum anderen, um den Vorgaben des Kommunalen Abgabengesetztes zu entsprechen. Im Zeitraum der Jahre 2004 bis 2016 konnte die Gemeinde Mainhausen die Abfallgebühren kreisweit auf vergleichsweise niedrigem Niveau halten. In 2009 erfolgte sogar eine leichte Senkung der Grundgebühren, während Nachbarkommunen in 2011 und 2012 Gebührenerhöhungen vorzunehmen hatten.

In der parlamentarischen Arbeitsgruppe zum Thema Abfall wurde einvernehmlich ein vom Mannheimer Fachbüro „teamwerk_ag“ empfohlenes Gebührenmodell ausgewählt, welches die Einführung einer jährlichen, leerungsunabhängigen Behältergebühr für die Biogefäße zum 01. Januar 2017 ebenso vorsieht, wie die Erhöhung der Grundgebühren und der Leerungsgebühren für Restabfallbehälter.

Für die Bürger bleibt die Sperrmüllabfuhr, die Sammlung und die Abfuhr von Altpapier, die Behältergestellung und der Behälterservice (Behälterwechsel), die saisonale Grünschnittsammlung (einschließlich Einsammlung der Weihnachtsbäume) und die Nutzung der Windelcontainer für berechtigte Nutzer weiterhin gebührenfrei. Im Unterschied zu den Abfallsatzungen anderer Kommunen, bleiben die Bürger auch in der Wahl der Größe der angebotenen Behälter grundsätzlich frei.  Es muss jedoch zur Erfüllung des Anschlusszwanges an die kommunale Abfallentsorgung immer mindestens das kleinste Restmüll- und Biomüllgefäß (60 Liter) genutzt werden.

Eine Entscheidung über die Abfallsatzung wird in der Gemeindevertretersitzung am 13. Dezember 2016 erwartet.