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Abzocke durch das Blaue Branchenbuch mit Telefonfalle

Das Blaue Branchenbuch führt derzeit zahlreiche Trickanrufe bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern in ganz Deutschland durch. Ziel ist es, einen kostenpflichtigen Vertrag zu ergattern, in dem die Angerufenen über die Umstände des Anrufs in die Irre geführt werden. Diese Masche ist derzeit bei Abofallen-Betreibern sehr beliebt, da sie anscheinend sehr einträglich ist.

Wie geht Das Blaue Branchenbuch vor?

Das Blaue Branchenbuch führt Anrufe durch, welche für die meisten Angerufenen zur Unzeit erfolgen. Dort wird behauptet, dass bereits ein kostenfreier Vertrag bestehe, der mangels Kündigung nunmehr kostenpflichtig geworden sei. Man soll nur jetzt die Möglichkeit haben, diesen Vertrag auf ein halbes Jahr zu reduzieren zu einem Preis von 500 + X Euro. Manchmal wird auch behauptet, es gehe um einen Google-Eintrag oder man rufe von Google an. Jedenfalls ist den meisten Angerufenen in dem Augenblick nicht bewusst, von wem der Anruf nun tatsächlich stammt und ob bereits ein Vertragsverhältnis besteht oder nicht.

Meist in einem zweiten Telefonat wird dann eine Art Datenabfrage durchgeführt. Die Fragen werden so gestellt, dass möglichst häufig mit Ja geantwortet wird. Problematisch ist dabei, dass den Betroffenen ein entsprechender Vertragsschluss durch geschicktes Fragen in den Mund gelegt wird. Zu allem Überfluss wird das Gespräch dann auch noch auf Band aufgezeichnet, sodass Das Blaue Branchenbuch anschließend ein Druckmittel hat, um den Betroffenen zur Zahlung zu bewegen.

Rechnung und Mahnung von Das Blaue Branchenbuch

Unmittelbar nach dem Telefonat erfolgt die Rechnungsstellung. Es soll für eine Eintraglaufzeit von sechs Monaten ein Betrag von über 500 € auf ein Schweizer Konto gezahlt werden. Auf der Rechnung sind Angaben zu finden wie „Google Auffindbarkeit Vertrag“, „Premiumeintrag Google“ und weitere irreführende Angaben. Weiterhin wird behauptet, dass Google Deutschland innerhalb von 14 Tagen einen Bestätigungscode senden wird, der dann an Das Blaue Branchenbuch weitergeleitet werden soll, damit die Aktivierung vollständig abgeschlossen werden kann. Die Behauptung, dass man mit Google Deutschland zusammenarbeitet, ist jedoch falsch.

dasblauebranchenbuch.de gibt es nicht!

Weitere informationen finden sich unter dem Link: https://www.anwalt.de/rechtstipps/warnung-vor-das-blaue-branchenbuch-mit-telefonfalle-aus-der-schweiz_155634.html