Pressemeldungen

Amtliche Bekanntmachung

Bebauungsplan ‘Humboldtstraße 21’ im Ortsteil Mainflingen

Der Bebauungsplan „Humboldtstraße 21“ im Ortsteil Mainflingen ist von der Gemeindevertretung am 23.06.2020 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) als Satzung beschlossen worden.

Der Bebauungsplan kann mit der Begründung nach § 10a Abs. 1 BauGB im Rathaus der Gemeinde Mainhausen im Ortsteil Mainflingen, Humboldtstraße 46 - 48, während der Dienststunden eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Dauer der Auslegung zeitlich nicht begrenzt ist. 

Der Geltungsbereich umfasst ausschließlich das Grundstück Gemarkung Mainflingen Flur 1 Nr. 167/1 (Anwesen Humboldtstraße 21).

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Mainhausen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Hingewiesen wird:

  1. a) auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 BauGB, betreffend die Geltendmachung von Planungsentschädigungsansprüchen im Falle von Vermögensnachteilen nach den §§ 39 - 42 BauGB, sowie
  2. b) auf § 44 Abs. 4 BauGB, betreffend das mögliche Erlöschen von Ansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb einer Dreijahresfrist gestellt wird.

Mainhausen, den 15.07.2020

Torsten Reuter, Erster Beigeordneter