Pressemeldungen

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Mainhausen vom 28.07.2015-2

- Aufstellungsbeschluss -

Bauleitplanung der Gemeinde Mainhausen
Hier: Bebauungsplan „Ehemaliges manroland-Areal“

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mainhausen hat in ihrer 30. Öffentlichen Sitzung am 10.03.2015 die Aufstellung des Bebauungsplans „Ehemaliges manroland-Areal“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Ziel der Planung ist es, eine attraktive standortverträgliche Wohnbebauung zu entwickeln, die überwiegend aus freistehenden Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern und in untergeordnetem Umfang auch Mehrfamilienhäusern bestehen soll. Darüber hinaus sollen bei der Planung zur Stärkung der Einzelhandelsstrukturen und der sozialen Infrastruktur in Mainhausen folgende Nutzungen vorgesehen werden:

  • Nahversorger als Einkaufsmöglichkeit für den täglichen Bedarf für das neu geplante Gebiet mit einer maximalen Verkaufsfläche von 800 m²,
  • Kinderbetreuungseinrichtung,
  • Spielplatz,
  • Sonderwohnform, z.B. in Form einer Einrichtung für Seniorenwohnen oder für betreutes Wohnen.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ehemaliges manroland-Areal“ liegt an der Klein-Welzheimer Straße am nordöstlichen Ortsrand des Ortsteils Mainflingen der Gemeinde Mainhausen. Er hat eine Größe von ca. 8,8 ha und liegt in den Fluren 2 und 3.
Das Plangebiet wird im Wesentlichen begrenzt
  • im Nordosten durch die südliche Grenze des Götzenweges,
  • im Südosten durch den Grenzverlauf der vorhandenen Bebauung am Querweg,
  • im Süden durch die südliche Grenze der Klein-Welzheimer Straße und
  • im Westen und Nordwesten durch die Grenze des Landschaftsschutzgebietes.
Folgende Flurstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans:
Flur 2:
  • vollständig: 446/2, 446/3, 446/4, 446/5, 446/6, 446/10, 457/2, 943/4, 943/5, 943/6, 971, 973/1, 974/1
  • teilweise: 970/1, 970/2, 970/3, 944/3

Flur 3:
  • vollständig: 153, 154, 212/3, 212/ 5, 214, 215, 216, 217, 218, 219, 212/4, 220, 221, 222, 223, 224, 346
  • teilweise: 147, 148, 152, 180/1, 225, 226, 227, 345

Abbildung: Abgrenzung des Geltungsbereiches

Mainhausen, den 28.07.2015

Ruth Disser
Bürgermeisterin