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Anpassung der Friedhofsordnung Beschlussfassung der Gemeindevertretung erfolgte vor der Sommerpause

In der letzten Sitzung vor der Sommerpause beschloss das Mainhauser Gemeindeparlament eine Anpassung der bestehenden Friedhofsordnung und der Gebührenordnung. Die Vorarbeit zu der Beschlussfassung leistete die vor einigen Jahren eingerichtete Friedhofskommission.

„Die Zusammenarbeit in der Friedhofskommission, die parteiübergreifend besetzt ist, läuft immer sehr gut und bietet die Chance zu sehr offenen und konstruktiven Beratungen“, stellt Bürgermeisterin Ruth Disser fest und weißt daraufhin, dass auch immer wieder gemeinsame Begehungen der gemeindlichen Friedhöfe durchgeführt werden.

So wurde in der Friedhofskommission und durch die Gemeindevertretung bereits vor Jahren die künftige Entwidmung des Alten Friedhofs im Ortsteil Zellhausen beschlossen. Die Entwidmung kann erst mit Auslaufen der Ruhefristen aller auf dem Alten Friedhof befindlichen Gräber erfolgen. Die Überprüfung hat ergeben, dass bis zum 30. Dezember 2042 alle Ruhefristen ausgelaufen sind. „Diese Tatsache wurde bereits bei der letzten Beschlussfassung der Friedhofsordnung im Jahr 2013 festgestellt.

„Zurückgerechnet heißt dies, dass Erdbestattungen nur noch bis zum 31. Dezember 2018 erfolgen können, da die gesetzliche Ruhefrist 25 Jahre beträgt“, erläutert die Verwaltungschefin, „Urnenerdbestattungen können in vorhandenen Gräbern bis zum 31. Dezember 2027 zugelassen werden. Die hier gesetzlich vorgeschriebene Ruhefrist beträgt 15 Jahre. Durch diese Regelung ist festgeschrieben, dass die Entwidmung des Alten Friedhofs im Jahr 2043 tatsächlich erfolgen kann.“

Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ruhefristen ist ab dem 01. Januar 2028 eine weitere Bestattung, egal welcher Art, auf dem Alten Friedhof nicht mehr möglich.

Bereits gewährte Nutzungsrechte an Grabstellen, welche über dieses Datum hinaus gehen, bleiben davon unberührt. Aber auch in diesen Fällen sind ab dem 01. Januar 2028 keine Bestattungen in den vorhandenen Gräbern mehr möglich.

Diese Regelung und die weitestgehende Nutzung des Waldfriedhofes sorgt schon heute für freie Flächen auf dem Alten Friedhof. Die Flächen auf denen großflächig Gräber abgeräumt wurden und noch werden, wird der gemeindliche Bauhof weiterhin einsäen und mit Pflanzen gestalten.

Auch die Gebührenordnung wurde überarbeitet und angepasst. Allgemein heißt dies die Gebühren erhöhen sich im Schnitt um 4 bis 5 %.

Eine Ausnahme liegt nur bei den anonymen Urnengräbern vor und bei den Kosten für zusätzliche Urnenerdbestattungen, die allerdings in der erhöhten Ruhefrist begründet liegt. Durch die Anhebung der Ruhefrist von 10 Jahren auf 15 Jahren mussten die Gebühren, neben den 4,5 % Erhöhung, um die allgemein längere Laufzeit angehoben werden.

Nur im Bereich der Kosten für Grabräumungen mußten tatsächlich massive Anpassungen vorgenommen werden. „Die Entsorgungskosten für Fundamente und Grabeinfassungen sind erheblich gestiegen“, erläutert Bürgermeisterin Disser die nun eingeführten Einschränkungen, „Das Abräumen vom Gräbern durch Nutzungsberechtigte ist ab sofort nicht mehr gestattet und wird zukünftig nur noch vom Bauhof selbst durchgeführt, da diese die notwendigen Maschinen haben um alle Fundamentteile vollständig zu entfernen.“

Mit der Friedhofsordnung wurde eine weitere, bereits getroffene, Regelung zu den Urnenwänden und dem Ablegen von Blumenschmuck nochmals bestätigt. Auch weiterhin ist das Ablegen von Blumenschmuck, Kerzen usw. vor den Urnenwänden untersagt. Hier wurde lediglich eine Ausnahmeregelung in der Zeit von Allerheiligen bis Totensonntag geschaffen. In diesem Zeitraum ist das Ablegen von Blumenschmuck zulässig.

Die neue Gebührenordnung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft. Die neue Friedhofsordnung ist bereits in Kraft getreten.