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Antrag für Skater Anlage gestellt

Mit Beschluss der Gemeindevertretung wurde der Gemeindevor­stand im November 2009 beauftragt, für ein Freizeitgelände mit Skater-Anlage einen Antrag auf Ent­lassung aus dem Landschaftsschutz zu stellen. Es handelt sich um eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 1.500 m2

nördlich der Mainflinger Straße zwi­schen dem Ortsrand von Zellhausen und dem Parkplatz des Sportgeländes.

Die Fläche liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Landkreis Offen­bach". Daher ist die Entlassung eines Teilbereichs aus dem Geltungsbereich der Schutzgebietsverordnung Voraussetzung für die Realisierung des Freizeitgelän­des. Zuständig für die Entlassung aus dem Schutzgebiet ist die Obere Natur­schutzbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt.

Bereits im März 2009 hatte sich Bürgermeisterin Ruth Disser an die Behörde mit einer Voranfrage zur Errichtung einer Skater-Anlage gewandt. In der Antwort wurden erhebliche Bedenken für diesen Standort von Seiten des Regierungsprä­sidiums vorgebracht. Dennoch wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung der Antrag zur Entlassung eines Teilbereichs aus dem Landschaftsschutzgebiet dieser Tage formell auf den Weg gebracht.

Nach Auffassung der Bürgermeisterin „wird sich an der Auffassung des Regierungspräsidiums auch durch die offizielle Antragstellung nichts ändern", dies hatte sie auch in der Gemeindevertretung mehrfach betont. „Nun bleibt die Entscheidung abzuwarten."